Kommentar Adoptionsrechte: Ein Recht auf beide Elternteile
Die Gegner der Gleichstellung von Homosexuellen bei der Adoption argumentieren mit einem „Wirrwarr an Elternrechten“. Doch wichtiger sind die Rechte der Kinder.
G egnerInnen der Zweitadoption – also der Adoption eines vom eingetragenen Lebenspartner adoptierten Kindes – begründen ihre Ablehnung vielfach mit dem Argument, dass ein „Wirrwarr an Elternrechten“ verhindert werden müsse. Damit meinen sie, dass es neben den sozialen Eltern noch die leiblichen Eltern gebe, die nicht übergangen werden dürften.
Das ist formal zwar richtig. Aber geht es bei Adoptionsfragen nicht weniger um Elternrechte, sondern vielmehr darum, was das Beste für die Kinder ist? Wenn Adoptivkinder in einer friedlichen Familie aufwachsen, wenn sie dort gewollt sind und wenn sie Eltern haben, die sich um sie kümmern, dann sollten die Kinder auch das Recht auf beide Elternteile haben – ganz gleich, ob die aus Mutter und Vater oder Mutter und Mutter beziehungsweise Vater und Vater bestehen.
Die ablehnende Haltung mancher „FamilienschützerInnen“ gegenüber homosexuellen Eltern verwundert umso mehr, da es vielfach die gleichen Leute sind, die beim Sorgerecht darauf drängen, dass Väter ohne jede Einschränkung den vollen „Zugriff“ auf ihre Kinder bekommen sollen. Dabei ist es egal, ob Mutter und Vater zusammen sind und ob sich beide gleichermaßen um das Kind kümmern.
In nicht wenigen Sorgerechtsstreits werden Kinder benutzt, um Macht und Kontrolle über einen Elternteil auszuüben. Das bezwecken Homo-Eltern mit einer Zweitadoption wohl kaum. Und Kinder bekommen dadurch doppelte Sicherheit.
Bei Hetero- und Homosexuellen wird mit zweierlei Maß gemessen. Pflichten wie Unterhalt muss ein Partner nämlich selbstverständlich leisten, wenn der andere dazu nicht mehr in der Lage ist. Auch für die Kinder des anderen muss er in einem solchen Fall aufkommen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Kinder adoptiert sind oder nicht. Diese Ungerechtigkeit haben die Experten, die am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe debattierten, deutlich erkannt.
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