Kommentar Abtreibung Polen: Kriminell in Gottes Namen
Die EU verdonnert Polen zu einer Strafe, weil einer Vergewaltigten die Abtreibung verweigert wurde. Doch der Klerus setzt sich darüber hinweg.
W ieder wurde Polen in Straßburg verurteilt. Wieder hat der polnische Staat die Menschenrechte von Frauen verletzt. Offensichtlich sind Ärzte, Geistliche, Staatsanwälte und Richter in Polen taub und emotional völlig abgestumpft, wenn es um das Lebensrecht von Frauen geht.
Was ist eigentlich so schwer daran, ein Gesetz zu befolgen, das ganz klar sagt, dass eine Frau das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch hat, wenn sie vergewaltigt wurde? Im Fall von Agata ging es noch dazu um ein 14-jähriges Mädchen.
Die Schuld für das Trauma, das Agata und ihre Mutter wohl noch lange verfolgen wird, liegt ganz klar bei der katholischen Kirche Polens. Die Priester sind es, die immer wieder „im Namen Gottes“ zum Rechtsbruch aufrufen. Sie stellen das Lebensrecht des Ungeborenen eindeutig über das Lebensrecht von Frauen und Mädchen.
Obwohl der Gesetzgeber in Polen einer vergewaltigten Frau das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch einräumt, behaupten die Priester, es würde sich dabei um die „Tötung eines Kindes“ oder sogar um „Mord“ handeln. „Schuldig“ würden sich nicht nur die vergewaltigen Frauen machen, die von dem ihnen zustehenden Recht Gebrauch machen wollten, sondern auch Ärzte, Krankenschwestern, Staatsanwälte, die den Opfern von Männergewalt helfen.
Es führt kein Weg daran vorbei: Will der polnische Staat nicht riskieren, alle paar Monate erneut von Straßburg wegen der Verletzung von Menschenrechten zu hohen Geldstrafen verurteilt zu werden, muss er die Kleriker endlich an die Kandare nehmen. Es geht nicht an, dass Priester und Bischöfe permanent straffrei zum Rechtsbruch aufrufen und dabei auch noch die Opfer von männlichen Gewaltexzessen als „Kindesmörderinnen“ diffamieren oder gar mit den Nazi-Schergen von Auschwitz vergleichen.
Eine Geldstrafe für jeden Aufruf zum Rechtsbruch wäre angemessen, gekoppelt mit der Ermahnung: Menschenrechte gelten auch für Frauen!
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