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Kolumne Flimmern und RauschenChance verpasst

Rundfunkgebühren – für viele ist das ein Reizwort. Am Mittwoch wird das Bundesverfassungsgericht darüber befinden, ob sie rechtens sind.

Verpasste Chance: Erläuterungen, warum der Rundfunkbeitrag für die Öffentlich-Rechtlichen so wichtig ist, sind in den Anschreiben nicht zu finden Foto: dpa

Wenn Sie, geschätzte LeserIn, diese Zeilen am Mittwoch nach 10 Uhr lesen, ist die Messe schon gesungen: Das Bundesverfassungsgericht urteilt Mittwochmorgen in Sachen Rundfunkbeitrag. Offiziell geht es darum, ob das ganze Konstrukt, mit dem 2013 die bis dahin am Empfangsgerät festgemachte Gebühr und die beliebte Gebühreneinzugszentrale (GEZ) abgelöst wurden, verfassungsgemäß ist.

Dass Karlsruhe da schwerwiegende Zweifel hätte, ist nicht zu erwarten. Es geht eher um Detailfragen, die der zuständige Erste Senat bei der mündlichen Verhandlung im Mai mit verfassungsrechtlicher Gravitas als „Probleme einer gleichheitsgerechten Belastung“ umschrieb. Etwa um die Frage, ob Menschen, die gleich in zwei Wohnungen alleine hausen, weiter doppelt zahlen müssen; oder ob der Autovermieter mit den lustigen Anzeigen wirklich für alle Radios zur Kasse gebeten wird.

Medienpolitisch schwer Interessierte werden auch noch ihr Ohr ans Kleingedruckte halten und prüfen, ob es Hinweise zum laufenden Reformprozess und zur Rolle des Public Service ganz allgemein gibt. Oder ob sich irgendwelche Nebensätze zur Frage der Möglichkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung per Steuer finden – Dänemark und Schweden stellen gerade um, und die steuerfinanzierte Deutsche Welle fühlt sich hierzulande mittlerweile auch ganz normal.

Derweil erhalten aktuell eine ganze Menge Menschen Post von ihrem Rundfunk, den sie über ihre Beiträge ermöglichen – oder eben noch nicht: Mit einem erneuten Meldedatenabgleich hat der Zentrale Beitragsservice neue Adressen gefunden, denen noch kein Konto zugeordnet ist.

Steffen Grimberg

Medienprofi Steffen Grimberg (früher taz, NDR und ARD, jetzt MDR) bringt jeden Mittwoch Unordnung in die aufgeräumte Medienwelt.

Die entsprechenden Aufforderungen, sich anzumelden, klangen zu GEZ-Zeiten immer ein bisschen wie die Ladung zur vorsorglichen Erschießung – jetzt ist der Ton milder: „Der Anlass ist, dass unter der oben genannten Adresse keine Wohnung auf Ihren Namen bei uns angemeldet ist“, belehrt das Schreiben und bittet um ausgefüllte Rücksendung mit 14-Tage-Frist. Sonst könne von Amts wegen angemeldet werden.

Das ist mitten in der Sommerferienzeit ein bisschen kühn, und überhaupt lässt sich das öffentlich-rechtliche System eine fette Chance entgehen, seinen Sinn und Zweck dem geschätzten Publikum mit ein paar noch netteren Worten nahezubringen.

Mein Ökostromanbieter schreibt auf den ersten anderthalb Seiten jedenfalls immer, was für ein guter Mensch ich bin, was mein Bezug von grüner Energie für die Welt im letzten Jahr gebracht hat, was wir Klimahelden noch alles Geiles zusammen vorhaben und – weil ich dabei bin – auch hinkriegen. Um dann dezent wegzunuscheln, dass wegen gestiegener Irgendwas die Kilowattstunde ab sofort ein paar Cent … – und man zahlt gern!

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1 Kommentar

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  • Der Autor sollte wissen, das eine Steuerfinanzierung des Rundfunks einerseits den staatliche Einfluss immens erhöhen und andererseits die EU auf den Plan rufen könnte. Vorwurf: unerlaubter Subventionierung und Benachteiligung von Konkurrenten. Die Deutsche Welle produziert für das internationale Ausland und war ein Konstrukt mit staatlichem Einfluss, das immer unmstritten war. Diejenigen die gegen die Rundfunkabgabe mosern, dürften in der Mehrheit öffentlich-rechtliche Programme einschalten - oder sie sind eine verschwindende Minderheit - 94% aller Einwohner nutzen Angebote von ARD und ZDF. Hinter dem Widerstant verbergen sich vor allem diejenigen, die keinen der Gesellschaft verpflichteten Rundfunk wollen - faseln von Pay-Lösungen. Dabei wären damit weder Kulturprogramme noch Auslandskorrespondenten finanzierbar.