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Kohleausstieg in OstdeutschlandEU-Kommission genehmigt Milliarden-Entschädigung

2038 muss das letzte Kohlekraftwerk Deutschlands vom Netz. Die Regierung darf dem im Lausitzer Kohlerevier aktiven Konzern dafür die vereinbarte Summe zahlen.

Das Kohlekraftwerk Boxberg, Sachsen, soll bis spätestens 2038 stillgelegt werden Foto: imago

afp Die Europäische Kommission hat nach langem Ringen die geplante Entschädigung für den Kohleausstieg bis 2038 in Ostdeutschland genehmigt. Die Bundesregierung darf das im Lausitzer Braunkohlerevier aktive Unternehmen Leag in diesem Zusammenhang mit 1,75 Milliarden Euro unterstützen, wie die Kommission am Dienstag mitteilte. Das Geld soll in die Renaturierung der Tagebaue fließen und die Sozialkosten des Kohleausstiegs auffangen.

Der Kohleausstieg in Deutschland ist gesetzlich bis zum Jahr 2038 beschlossen. Dafür hatte die Bundesregierung dem Unternehmen RWE im rheinischen Braunkohlerevier sowie der Leag mehrere Milliarden Euro Unterstützung zugesagt. Brüssel meldete jedoch grundsätzlich Zweifel daran an, wie verhältnismäßig diese Entschädigungen sind, und leitete Prüfverfahren ein.

Die Subventionen für RWE waren bereits Ende 2023 genehmigt worden. RWE hatte bereits 2020 und 2021 alte Kraftwerke abgeschaltet. Die Leag will hingegen erst ab 2028 Kraftwerke stilllegen und nach Möglichkeit am finalen Ausstiegsjahr 2038 festhalten. Die ausbleibenden Gewinne des Unternehmens sind deshalb schwer abzuschätzen, die Verhandlungen zwischen Berlin und Brüssel gestalteten sich schwierig.

Die EU-Kommission teilte nun mit, die Hilfen seien „notwendig, damit die Leag ihre Braunkohlekraftwerke stilllegt, die derzeit profitabel sind“. Vor dem Hintergrund der Klimaziele Deutschlands und der EU sei Brüssel der Ansicht, dass „die Vorteile der Entscheidung mögliche Wettbewerbsbedenken eindeutig überwiegen“, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera.

Die Leag soll in einer ersten Phase einen festen Betrag erhalten, den die vorherige Bundesregierung auf 1,2 Milliarden Euro beziffert hatte. Im Anschluss sind weitere Hilfen möglich, die von den tatsächlichen Gewinneinbußen durch den Kohleausstieg in den kommenden Jahren abhängen. Insgesamt dürfen die Hilfen den genehmigten Betrag von 1,75 Milliarden Euro nicht überschreiten.

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