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Koch- und GerichtsshowsGericht soll WK-Chef absetzen

Über die Absetzung Ulrich Hackmacks als "Weser Kurier"-Geschäftsführer wird nun vor dem Landgericht verhandelt - laut Bundesgerichtshof hat er den Posten rechtswidrig erhalten.

Für manche Live-Show verantwortlich: Der Weser-Kurier. Bild: jpb

“Lecker Rechnen“ hat das Zeug zu einer Kult-Sendung. Morgens um zehn Uhr steht das Format im Sendeschema von Center-TV, auch um 12 Uhr und um 17 Uhr – „Lecker Rechnen“ verbindet Salat-Tipps mit den Grundlagen des Apfel-Birne-Citrusfrucht-Rechnens. „Kochen und Mathematik, wie das zusammenpasst“, heißt es offiziell auf der Internetseite des Center-TV, das zeige „Dr. Ulrich Hackmack, Vorstandsvorsitzender der Weser-Kurier Mediengruppe Bremer Tageszeitungen AG gemeinsam mit Moderatorin Anneke ter Veen in einer kurzweiligen und lehrreichen Koch-Show“. Der Weser Kurier-Geschäftsführer sei ihr „Lieblingsexperte“, so stellt ihn die Moderatorin vor, außerdem „Doktor der Mathematik“, und das passt: „Sie berechnen den Kegel – ich mache den Salat.“

Was der Vorstandsvorsitzende des Weser Kuriers mit dem Center-TV zu tun hat? Ganz einfach: Der Zeitungsverlag ist Gesellschafter bei Center-TV, von einem Kredit über 200.000 Euro ist zudem die Rede, der praktisch abzuschreiben ist, und der Nutzen der Werbung, die der Weser Kurier in diesem Sender macht, ist auch nur unter Sponsoring-Gesichtspunkten zu berechnen.

Die letzte neue Folge von „Lecker Rechnen“ gab es am 18. Oktober 2012, da ging es um den „sieben Sachen Salat“. Center-TV zeigt den einmal abgedrehten Film immer wieder – es könnte die letzte neue Salat-Sendung sein. Denn in zehn Tagen muss Ulrich Hackmack in eine Live-Gerichtsshow: Am 21. Dezember 2012 wird vor dem Bremer Landgericht der Antrag auf Absetzung Hackmacks als Vorstandsvorsitzenden des Weser Kuriers verhandelt. Das Bremer Oberlandesgericht hatte schon im Jahre 2011 geurteilt, dass dessen Vertragsverlängerung im Jahre 2009 rechtswidrig und damit nichtig gewesen war. Der Bundesgerichtshof hatte im September eine Beschwerde der Weser-Kurier-Mediengruppe gegen dieses Urteil zurückgewiesen. Normalerweise hätte der Aufsichtsrat der BTAG dies ernst nehmen und Hackmack von seinem Amt entheben müssen. Während die Zeitung in ihrer Berichterstattung davon ausgeht, dass in einem Rechtsstaat Urteile respektiert werden sollten, sieht man das auf der Chefetage des Weser Kuriers offenbar anders. Geschäftsführer Hackmack und der Aufsichtsratsvorsitzende Johannes Weberling, ein Medienrechts-Anwalt, führen einen Prozess nach dem anderen – um Fragen, die in anderen Unternehmen über Kompromiss und Konsens geregelt werden.

Im Aufsichtsrat stand das Thema Ablösung von Hackmack auf der Tagesordnung, auf der letzten Sitzung auch die Ablösung der Aufsichtsräte, die Hackmack pflichtwidrig nicht ablösen wollen. Aber da die Gesellschafter 50:50 gespalten sind und der Aufsichtsratsvorsitzende Weberling sein Doppelstimmrecht zu Gunsten von Hackmack auszuüben pflegt, wurde die Anerkennung des Bundesgerichtshof-Spruchs mit 4 zu 3 Stimmen abgelehnt. Dem Gesellschafter Christian Güssow, der über 50 Prozent der Anteile der Mediengruppe verfügt und Hackmack abgelöst sehen will, bleibt somit nur der Gang zum Gericht.

Wie zwei Teile ein Ganzes ergeben, lehrt Hackmack in seiner Kochsendung. Er teilt einen Apfel und erklärt der Moderatorin an der Tafel: Ein „a“ ist gleich zwei halbe „a“. Wenn es komplizierter wird, klinkt die Moderatorin sich geistig aus: „Ich nasche lieber mal ‘ne Kaper.“ Hin und wieder aber teilt sie schlichte Komplimente aus, die vermuten lassen, dass Hackmack in den verschiedensten Bereichen „Experte“ ist: „Ich habe gehört, Sie sollen gut im Spagetti-Kochen sein.“

Unabhängig von der Zukunft Hackmacks ist eine weitere Live-Show in Sachen Weser Kurier, zu der es demnächst auch vor dem Amtsgericht kommen könnte. Das Bremer Stadtamt hat gegen den Weser Kurier ein Bußgeld verhängt, wegen Verstoßes gegen das bremische Landesmediengesetz. Es geht dabei um den Vorwurf der Schleichwerbung, den auch der Deutsche Presserat erhoben hatte: Nach dem Landesmediengesetz muss ein Verlag Werbung deutlich kennzeichnen, wiederholt war jedoch Immobilien-Werbung von redaktionellen Texten nicht zu unterscheiden. Der Weser Kurier will aber das Bußgeld nicht bezahlen und hat Widerspruch eingelegt, obwohl das Stadtamt in seiner Sanktion äußerst kulant war: Es geht in diesem Streitfalle um 250 Euro.

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