Koalition einigt sich auf BND-Reform: Der Geheimdienst-Beauftragte kommt
Union und SPD wollen den Bundesnachrichtendienst stärker kontrollieren. So soll das Ausspähen unter Freunden künftig vermieden werden.
Dazu wird das BND-Gesetz geändert. Zweite Säule der Reform ist den Angaben zufolge eine bessere parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste. Dazu bekommt der Bundestag einen Ständigen Bevollmächtigten, eine Art Geheimdienst-Beauftragten.
Anlass für die Reform sind Vorgänge, die wiederholt für erheblichen Wirbel sorgten und deren Aufklärung nur schleppend verläuft. Über Jahre soll der BND dem US-Geheimdienst NSA geholfen haben, europäische Unternehmen und Politiker auszuforschen. Nach Darstellung des Auslandsgeheimdienstes soll der Einsatz umstrittener Selektoren – Telefonnummern, E-Mail- und IP-Adressen – 2013 beendet worden sein.
Vor rund drei Wochen hatten BND-Präsident Gerhard Schindler und das Kanzleramt das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages darüber informiert, dass auch der BND Spionage unter Freunden betrieb. Nach Informationen des rbb Inforadios sollen Frankreichs Außenminister Laurent Fabius und selbst der deutsche Diplomat Hansjörg Haber abgehört worden sein.
Brisante Spionageziele
Auch der Internationale Strafgerichtshof, das UN-Kinderhilfswerk Unicef, die Weltgesundheitsorganisation WHO, das FBI sowie europäische und amerikanische Firmen hätten zu den brisanten Spionagezielen gehört, meldete der Sender am Mittwoch.
„Wichtig ist, dass wir den Satz der Kanzlerin „Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht“, endlich Realität werden lassen“, sagte Lischka. „Das erfordert eine klare gesetzliche Regelung, die wir jetzt schaffen werden.“
Binninger sagte: „Wir werden sicher europäische Regierungen und Institutionen schützen.“ Das Ausforschen entsprechender Telefone oder Computer wäre dann nur noch in begründeten Ausnahmefällen erlaubt. „Das heißt, dass eine entsprechende Telekommunikations-Überwachung nur möglich ist, wenn es einen Terrorismusverdacht gibt, wenn es um Organisierte Kriminalität geht oder wenn Rüstungsembargos umgangen werden sollen“, erläuterte Lischka.
Genehmigung vom Kanzleramt
Ein besonderer Schutz für US-Einrichtungen ist dem Bericht zufolge im BND-Gesetz nicht vorgesehen. Allerdings soll der BND zusätzlich verpflichtet werden, seine Spionageziele ausschließlich nach dem Auftragsprofil der Bundesregierung auszurichten – was das Ausspähen US-amerikanischer Einrichtungen faktisch ausschließen würde.
Jede Maßnahme der strategischen Fernmeldeaufklärung des Auslandsgeheimdienstes muss künftig vom BND-Präsidenten selbst angeordnet und vom Kanzleramt genehmigt werden. „Der Bundesnachrichtendienst hat offensichtlich in den vergangenen Monaten nicht gewusst, was der Bundesnachrichtendienst macht“, so Lischka.
Beide Gesetzentwürfe sollen nach Angaben von Binninger und Lischka im Januar in den Bundestag eingebracht und bis Sommer 2016 beschlossen werden. Die Reform soll dann zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
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