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Kneipe oder Zentrale

■ Beschwerde um Neonazi-Treff Club 88 jetzt beim Oberverwaltungsgericht

Im juristischen Tauziehen um den Neonazi-Treff Club 88 in Neumünster wird jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig über eine Schließung des Lokals entscheiden. Der Antrag der Stadt Neumünster auf Zulassung der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts zu Gunsten des Clubs 88 sei am Dienstagabend beim OVG eingegangen, sagte Pressesprecher Manfred Voswinkel gestern. Damit hat die Stadt ihre 14-tägige Frist fast ausgeschöpft. Sie begründete ihren Schritt zum OVG mit „ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses“.

Nach Auffassung der Stadt Neumünster hat das Verwaltungsgericht im Einzelnen übersehen, „dass es sich bei der Gaststätte Club 88 nicht um eine ,normale' Schankwirtschaft handelt“. Sie sei vielmehr „ein Treffpunkt für die rechtsradikale Szene des norddeutschen Raumes“. Außerdem habe das Verwaltungsgericht nicht alle vorgetragenen Gesichtspunkte gewürdigt. „Gerade aber unter einer Gesamtbewertung aller Argumente, die auch das Verwaltungsgericht als zulässig erachtet hat, könnte man sehr wohl zu einer anderen Sichtweise und damit anderen Gerichtsentscheidung kommen“, sagte Oberbürgermeister Hartmut Unterlehberg (SPD).

Nun muss das Oberverwaltungsgericht zunächst entscheiden, ob es die Beschwerde der Stadt zulässt. Fällt diese Prüfung negativ aus, wäre der Fall erledigt und der Club 88 könnte geöffnet bleiben. Wann diese Entscheidung fällt, ist noch nicht absehbar. lno

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