Klinik in Dannenberg: Abtreibungen weiterhin möglich
Die Capio-Kette, die auch die Elbe-Jeetzel-Klinik betreibt, gibt nach. Sie will sich nun von ihrem christlichen Chefarzt der Gynäkologie trennen.

Kehrtwende: die Capio Elbe-Jeetzel-Klinik in Dannenberg Foto: dpa
BERLIN taz | In der Capio-Elbe-Jeetzel-Klinik soll es doch weiterhin Abtreibungen geben. Thomas Börner verliert wahrscheinlich seinen Posten als Chefarzt der Gynäkologie. Er und die Capio-Klinikkette streiten inzwischen öffentlich.
Börner hatte beschlossen, dass seine Angestellten nur noch in Ausnahmefällen Abtreibungen vornehmen dürfen. Beratungsstellen und Politiker*innen hatten das heftig kritisiert, weil die Klinik die einzige im Landkreis Dannenberg-Lüchow ist. Niedersachsens Gesundheitsministerin soll gedroht haben, der Gynäkologie Finanzierung zu entziehen.
Die nichtkonfessionelle Kette schlug Börner zunächst vor, dass auswärtige Ärzt*innen in der Klinik Schwangerschaftsabbrüche vornehmen könnten. Der Arzt soll den Vorschlag jedoch abgelehnt haben. Laut epd soll er angekündigt haben, im Zweifel die Klinik zu verlassen.
In Deutschland dürfen Ärzt*innen individuell entscheiden, ob sie Abtreibungen vornehmen. Ob sie es ihren Angestellten verbieten dürfen, ist rechtlich unklar. Für Gynäkolog*innen und Betroffene sind Abtreibungen gesunder Embryonen straffrei, wenn sie im ersten Trimester stattfinden und die Schwangere bei einer Beratung war.
Abtreibungsgegner Börner begründet seine Weigerung mit religiösen Motiven. Zur taz sagte er, die „jungen Damen könnten ja verhüten“, wenn sie keine Kinder wollten.
Leser*innenkommentare
Pink
Dieser Mediziner sollte sich einer anderen Berufsgruppe zuwenden.
Aber Vorsicht: seit 2016 gilt das Antikorruptionsgesetz im medizinischen Bereich ... wehe es kommt mir dann nochmal einer im Wartezimmer beim Arzt komisch und denkt, er wäre der Käse, weil er dringend neue Medikamente vorstellen will.
Hannibal Corpse
"Guten Tag Herr Doktor."
"Guten Tag. Wie haben Sie sich denn den Arm gebrochen?"
"Beim Skifahren."
"Abfahrtsski?"
"Ja."
"Also da hätten sie auch Langlauf machen können. Tut mir leid, aber da kann ich Sie nicht behandeln. Suchen Sie sich doch bitte einen anderen Arzt. Also eine andere Klinik."
"Wie bitte?"
"Hier in meiner Klinik macht das keiner. Das habe ich verboten. Schließen Sie bitte die Tüt hinter sich, wenn sie gehen."
Normalo
@Hannibal Corpse Feiner Unterschied: Schwangerschaft ist weder Verletzung noch Krankheit.
MarkusU
Wegen der Tötung des ungeborenen Kindes den Landkreis zu verlassen empfinde ich nicht als unzumutbare Härte gegenüber der werdenden Mutter.
Im geschilderten Fall der Klinik mit dem Entzug von Geldern zu drohen ist dagegen schon sehr dreist von der niedersächsischen Landesregierung. Dass der Chefarzt seinem Personal die Tötung Ungeborener untersagen kann ist sein gutes Recht, solange eine solche Dienstvorschrift nicht durch ein Gericht als unzulässig untersagt wird.
Hannibal Corpse
Sie rechtfertigen mit dem individuellen Gewissen des Einen, das dieser einem Anderen das individuelle Gewissen verbieten kann.
Theoretisch:
Wenn ein Gericht etwas verbietet, dann heißt das, eine solche Handlung war auch schon vor dem Urteil unrechtmäßig.
Die Bestrafung von Homosexualität in den BRD-Anfangsjahren war zum Beispiel Unrecht.
Ein Urteil ist kein Gesetz, es ändert die Rechtslage nicht und schafft keine neuen Verbote. Richter können die Rechtslage nur auslegen.