Klimaschutz vor Gericht: Jugendliche verklagen 33 Staaten
Sechs junge Portugies:innen wollen die europäischen Regierungen zur Bewahrung des Planeten zwingen. Sie sehen ihre Menschenrechte in Gefahr.
Vier von ihnen stammen aus der zentralportugiesischen Region Leiria, in der es vor drei Jahren riesige Waldbrände gegeben hatte, wie sie der Klimawandel durch Hitze und Trockenheit befördern dürfte. „Der viele Rauch hat unsere Atemwege belastet, aber es war vor allem angsteinflößend“, sagte die 20-jährige Catarina Mota bei der Vorstellung der Klage am Donnerstag in einer Videokonferenz. Sie „lebe mit dem Gefühl, dass mein Zuhause immer mehr zu einem feindlichen Ort wird“.
„Wir kaufen Bio-Essen, sparen Wasser und das alles – aber der große Wandel muss von der Politik kommen, von den Regierungen“, sagte ihre 15-jährige Mitstreiterin Sofia Oliveira aus Lissabon.
Der Anwalt Marc Willers von der Londoner Kanzlei Garden Court Chambers vertritt die Jugendlichen. Er erhofft sich, dass der Gerichtshof die Staaten dazu anhält, ihre Klimaziele deutlich anzuheben, sodass sie dem Paris-Abkommen gerecht werden.
Auch Greta Thunberg beschwert sich juristisch
Klimaschutz wird immer häufiger juristisch ausgehandelt. Im vergangenen Jahr hatten zum Beispiel 16 Kinder und Jugendliche aus verschiedenen Ländern eine Individualbeschwerde vor dem UN-Kinderrechtsausschuss eingereicht, weil die Staatengemeinschaft das Klima nicht ausreichend schütze. Unter den KlägerInnen: die schwedische Fridays-for-Future-Initiatorin Greta Thunberg.
Auch in Deutschland ziehen Klimaschützer:innen wie Luisa Neubauer vor Gericht. Sie war eine der Vertreter:innen von Fridays for Future, die im Januar zusammen mit Greenpeace und der Deutschen Umwelthilfe Beschwerden vorstellten, die sie beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen wollten. Darin verlangen sie von der Bundesregierung, das im vergangenen Dezember verabschiedete Klimapaket zu überarbeiten.
Es gibt auch bereits abgeschlossene Klimaklagen, die erfolgreich waren. Im Jahr 2015 hatte ein Gericht in Den Haag der Stiftung Urgenda Recht gegeben. Der Staat müsse den Ausstoß der klimaschädlichen Gase um mindestens 25 Prozent statt nur um 17 Prozent verringern, urteilte das Gericht. Die niederländische Regierung ging in Revision. Im vergangenen Dezember bestätigte das Oberste Gericht des Landes das ursprüngliche Urteil.
Zuletzt hatte Irlands Oberstes Gericht die irische Regierung zur Räson gerufen. Dabei ging es um den Plan, mit dem die Regierung ihr Klimaziel für 2050 erreichen will, die Emissionen um 80 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Auf die Klage der Organisation Friends of the Irish Environment hin urteilten die Richter:innen, der Klimaschutzplan der Regierung sei zu vage. Diese muss nun nachbessern.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Debatte um SPD-Kanzlerkandidatur
Schwielowsee an der Copacabana
BSW und „Freie Sachsen“
Görlitzer Querfront gemeinsam für Putin
Urteil nach Tötung eines Geflüchteten
Gericht findet mal wieder keine Beweise für Rassismus
Papst äußert sich zu Gaza
Scharfe Worte aus Rom
Wirtschaftsminister bei Klimakonferenz
Habeck, naiv in Baku
Aktienpaket-Vorschlag
Die CDU möchte allen Kindern ETFs zum Geburtstag schenken