„Klimaneutral 2030“ im Parlament: Eigentlich ja, aber nein

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz hat das Volksbegehren „Berlin 2030 klimaneutral“ geschlossen abgelehnt – damit kann es jetzt kommen.

Solarpanele vor blauem Himmel

Davon wird Berlin eine ganze Menge brauchen: Photovoltaikanlage auf einem Dach Foto: dpa

BERLIN taz | Der Senat hat sich mit seiner Klimaschutzpolitik vom 1,5-Grad-Pfad verabschiedet. Das sagen seine VertreterInnen zwar nicht explizit – sie widersprechen aber auch nicht, wenn WissenschaftlerInnen ihnen entgegenhalten, dass das im Pariser Klimaabkommen angestrebte und in der Berliner Koalitionsvereinbarung bekräftigte Maximum globaler Erwärmung mit den CO2-Einsparzielen des Landes nicht erreichbar ist.

So geschehen zum wiederholten Male am Donnerstag auf der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz im Abgeordnetenhaus: Die Vertrauenspersonen des Volksbegehrens „Berlin 2030 klimaneutral“ waren zur Anhörung geladen, nachdem der Senat das Begehren Anfang Mai als „nicht zielführend“ abgelehnt hatte. Damals sagte Umweltsenatorin Bettina Jarasch (Grüne), man unterstütze zwar die Forderungen, könne das Land aber realistischerweise nicht schon 2030 klimaneutral machen, wie es das Volksbegehren ins Energiewende- und Klimaschutzgesetz schreiben will.

Umwelt-Staatssekretärin Silke Karcher wiederholte im Ausschuss diese Position. „Sie überschätzen die Handlungsmöglichkeiten des Senats“, sagte sie in Richtung der Initiative, die im vergangenen Herbst die Unterschriften für den Antrag auf ein Volksbegehren eingereicht hatte. Ein großer Teil der notwendigen Regelungen würden durch den Bund oder die EU gesetzt, so Karcher, allein angesichts des Fachkräftemangels sei es unmöglich, bis 2030 alle Berliner Gebäude klimagerecht zu sanieren oder mit Solarenergie auszustatten.

„Wir sehen nicht, wie wir diese Hemmnisse auflösen können“, sagte die Staatssekretärin. „Sollten wir jetzt die Ziele verschärfen, würde das nur eine trügerische Sicherheit erzeugen, eingehalten würden sie dann aber nicht.“ Man liefe also in eine „Verfehlung der Gesetze hinein“ und erschüttere so das Vertrauen der Bevölkerung.

Der Gegenrede durch die „Klimaneutral“-Vertrauenspersonen fehlte es nicht an Deutlichkeit: Volker Quaschning, Professor für regenerative Energiesysteme an der HTW Berlin, verwies auf die vom Internationalen Klimarat IPPC berechneten CO2-Budgets. Im Fall Berlins sei dieses 2030 aufgebraucht. Aber auch das in Paris verbindlich gesetzte 2-Grad-Ziel werde mit der aktuell für 2045 angestrebten Klimaneutralität gerissen. „Wenn Sie sagen, dass etwas anderes nicht möglich ist, müssen sie eben kommunizieren, dass die Pariser Klimaziele nicht einzuhalten sind“, so Quaschning. Im Übrigen werde spätestens das Bundesverfassungsgericht eine Politik mit solchen Zielsetzungen kassieren.

Trotzdem mitsammeln

Am Ende lehnte der Ausschuss die Forderungen des Volksbegehrens dennoch geschlossen ab, wobei Stefan Taschner (Grüne) betonte, wie schwer dies den Koalitionsfraktionen falle, weil sie die Ziele ja im Grundsatz teilten. Sollte sich das Abgeordnetenhaus auf seinem nächsten Plenum diesem Votum anschließen – wovon auszugehen ist –, liegt der Ball wieder bei der Ini­tiative: Sie kann dann mit der gesetzlich vorgeschriebenen Sammlung von mindestens 175.000 Unterschriften beginnen. Damit die Sache nicht verschleppt wird, überwies sie der Ausschuss mit Dringlichkeit.

Als regelrecht zerrissen zwischen Fraktions- bzw. Koalitionsraison und Aktivismus outete sich der Linken-Abgeordnete Ferat Koçak: Er kündigte an, selbst Unterschriften für das Volksbegehren sammeln zu wollen. Wenn alles klappt, könnte es noch im Spätsommer damit losgehen.

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