Klimacamp in NRW: Streit ums Geld
Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Förderzusage an die Kohlegegner kurzfristig widerrufen. Jetzt klagen die Umweltschützer vom BUND.
Neben dem Braunkohletagebau Garzweiler in Nordrhein-Westfalen soll am kommenden Samstag das Klimacamp der BUNDjugend beginnen. Doch wie es finanziert werden soll, ist noch immer unklar. Ursprünglich hatte das Land Fördermittel in Höhe von knapp 14.000 Euro zugesagt, dies dann aber widerrufen. Offizielle Begründung: Die Veranstaltung werde auch von dem Ökofonds der Grünen unterstützt, was der Veranstalter dem Land hätte anzeigen müssen.
Die Umweltschützer klagen nun vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Sie argumentieren, dass der Geldzuschuss vom Ökofonds zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bewilligt war. Später habe man dann der zuständigen Behörde die Bewilligung angezeigt - in Nordrhein-Westfalen ist dies der Landschaftsverband Rheinland. Der Bündnisgrünen-nahe Ökofonds hatte 2.000 Euro für Internetseite und Flugblätter zum Camp beigesteuert. Ein gut gehütetes Geheimnis war der Zuschuss jedenfalls nicht: Auf dem Flugblatt wird der Ökofonds als Förderer genannt.
Mittlerweile ist daraus eine parteipolitische Diskussion geworden: Der damalige Familienminister Armin Laschet (CDU) erklärte, öffentlich geförderte Projekte müssten parteipolitisch neutral sein. "Es ist ein einzigartiger Vorgang, dass Mittel für Jugendarbeit zur Parteipolitik missbraucht werden", kritisierte Laschet und sperrte seinerzeit das Geld.
Inzwischen ist die SPD-Politikerin Ute Schäfer Familienministerin, doch auch sie hält am Förderstopp fest. Dabei dürfte es durchaus Spielraum für ein Umschwenken geben: In dem Widerrufsbescheid, der der taz vorliegt, schreibt der zuständige Sachbearbeiter, er habe die Entscheidung auch "in Ausübung meines Ermessens" getroffen.
"Es gibt Vorschriften, und die sind, wie sie sind", erklärte eine Sprecherin des Landschaftsverbands Rheinland gegenüber der taz. Man werde nun den Richterspruch abwarten.
Bei der BUNDjugend ist man zuversichtlich, dass der Prozess zu gewinnen ist. Weil die Klage aufschiebende Wirkung hat, können die Klimaschützer vorerst auf die zugesagten Mittel zugreifen und sie verwenden, das Klimacamp selbst ist also nicht in Gefahr. Sollten sie aber vor Gericht verlieren, müssten sie das Geld zurückzahlen. In diesem Fall würde die Bewegungsstiftung einspringen, die eine Ausfallförderung zugesagt hat - allerdings in geringerem Umfang.
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