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Klatsche für Schill

■ Hartes Urteil von „Richter Gnadenlos“gestern vom Landgericht einkassiert

Dem selbsternannten Retter des deutschen Rechtsstaates, Ronald Schill, wurde gestern gerichtlich auf die Finger geklopft. Das Hamburger Landgericht kassierte ein Urteil des „Amtsrichters Gnadenlos“wieder ein. Im Juli hatte Schill einen Ghanaer, der gegenüber der Ausländerbehörde falsche Angaben gemacht hatte, zu einem Jahr und zwei Monaten Gefängnis verurteilt.

Schill liegt am Herzen, dem Strafrecht abschreckende Wirkung zu verleihen. Damit argumentiert er stets in seinen Urteilen, die schon oft als zu hart in der Öffentlichkeit auf Kritik stießen. Er „opfere auf dem Altar seiner Abschreckungsstraferei einzelne Angeklagte“, warf ihm etwa der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein vor. Bekannt wurde Schill, als er im vergangenen Dezember eine psychisch kranke Frau zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilte, weil sie Autos angekratzt hatte.

Im Juli nun wollte Schill ein Zeichen gegen Asyl- und Sozialmißbrauch setzen. Der Angeklagte Arafat A. war 1994 bereits einmal kurzzeitig in Hamburg, wo er sich unter falschem Namen bei der Ausländerbehörde gemeldet hatte. Wenige Wochen später reiste er nach Frankreich aus – ohne Asyl oder Sozialhilfe beantragt zu haben. Als er 1996 wiederkam und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragte, verschwieg er den früheren knapp einmonatigen Aufenthalt. Dafür sollte er nach dem Willen von „Richter Gnadenlos“für vierzehn Monate ins Gefängnis.

Das Landgericht jedoch erinnerte nun daran, daß der Ghanaer niemals einen Asylantrag gestellt und auch keine Sozialhilfe beantragt hatte. Daß er das vorgehabt haben könnte, sei rein spekulativ und könne ihm nicht, wie Schill es tat, als Asyl- und Sozialmißbrauch zur Last gelegt werden. Für die Lügen des Ghanaers verhängte das Landgericht eine Bewährungsstrafe und Geldbuße.

In drei Wochen könnte Schill erneut in seine Schranken verwiesen werden. Am 31. Oktober verhandelt das Landgericht den „Autokratzerfall“neu. Selbst die Staatsanwaltschaft hatte gegen das harte Urteil Rechtsmittel eingelegt.

Elke Spanner

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