Klage zum Fehmarnbelt abgewiesen: Tunnelgegner*innen scheitern
Die Trasse nach Kopenhagen kann kommen: Das Bundesverwaltungsgericht hörte nicht auf die Argumentation von Naturschützer*innen gegen das Megaprojekt.
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, heißt es – und offenbar stand Gott in der vergangenen Woche nicht auf der Seite der Schweinswale in der Ostsee und der Einwohner*innen der Insel Fehmarn. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag sechs Klagen gegen den Bau des Tunnels abgewiesen. Nun kann gebaut werden – Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) plant schon einen Termin für den Spatenstich auf deutscher Seite.
Für die Naturschützer*innen und die Vertreter*innen der Inselgemeinden, die nun auch die Kosten des Verfahrens tragen müssen, war es eine unerwartet deutliche Niederlage. Die Riffe, die am Meeresboden in der Trasse des Mega-Tunnels entdeckt wurden, stufte das Gericht zwar als schutzwürdig ein, aber wie dieser Schutz aussehen soll, müsse in einem ergänzenden Verfahren geklärt werden.
Der Nabu hatte unter anderem auf den Schutz der Schweinswale verwiesen. Das Gericht wies diese Bedenken zurück: Die Schweinswale würden auch durch den Fährverkehr gestört – und die Zahl der Schiffe verringere sich, wenn der Tunnel fertig sei. Entscheidend für das Bundesverwaltungsgericht war, dass der Bedarf für den Tunnel durch einen Staatsvertrag zwischen Deutschland und Dänemark gesetzlich festgestellt sei.
Acht Jahre Bauzeit für 18 Kilometer Tunnel
Die staatliche dänische Projektgesellschaft Femern A/S will ab Januar eine Fabrik für den Bau der Tunnelelemente auf der Insel Lolland bauen. In den kommenden acht Jahren soll in der 18 Kilomenter breiten Meerenge zwischen Lolland und Fehmarn ein Tunnel entstehen, der Platz für zwei Bahngleise und eine vierspurige Autobahn bietet.
Die Kosten des Bauwerks von rund elf Milliarden Euro trägt überwiegend Dänemark. Deutschland zahlt rund drei Milliarden für Straßen und Schienen auf seinem Territorium.
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