Klage wegen Hetze: Flüchtling gegen Facebook
Ein syrischer Flüchtling hat eine einstweilige Verfügung gegen Facebook und einen Nutzer beantragt, nachdem eines seiner Bilder zur Verleumdung benutzt wurde.
![Ein Schild fordert dazu auf, einen Ort auf Facebook zu "liken" Ein Schild fordert dazu auf, einen Ort auf Facebook zu "liken"](https://taz.de/picture/1720800/14/1ab8d52be570582c68be2eabdefb4a8b_edited_59795782_61b6a91aae.jpeg)
Sein Würzburger Anwalt Chan-jo Jun hat deshalb eine einstweilige Verfügung gegen die Europa-Niederlassung von Facebook und einen Facebook-Nutzer beantragt.
Das Landgericht Würzburg werde über den Antrag am 6. Februar verhandeln, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag und bestätigte damit Informationen der Main-Post.
Hintergrund ist unter anderem die Tat in der Weihnachtsnacht gegen einen Obdachlosen in einem Berliner U-Bahnhof. Sieben junge Männer stehen im Verdacht, den schlafenden Mann angezündet zu haben. Dabei handelte es sich um sechs Syrer und einen Mann aus Libyen, sie sind mittlerweile in Untersuchungshaft.
Nach Angaben des Würzburger Rechtsanwalts wurde das Selfie, auf dem sein Mandant mit der Kanzlerin zu sehen ist, unter anderem mit dieser Tat in Verbindung gebracht. Dem Facebook-Nutzer werde vorgeworfen, die Fotomontage geteilt zu haben, sagte der Gerichtssprecher.
Mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung will Anwalt Jun erreichen, dass Facebook es unterlässt, „verleumderische Fake-News“ weiterzuverbreiten, wie er in einem Video erklärte, das er selbst in dem Netzwerk veröffentlichte. Der Fachanwalt für IT-Recht war bereits zuvor rechtlich gegen Facebook vorgegangen.
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