Klage von Webcam-Stripperin abgewiesen: Frau Hot darf zuhause nicht stöhnen
Gegen Geld entkleidet sich Natalie Hot vor der Web- Kamera in ihrer Wohnung. Das Verwaltungsgericht München hat entschieden, dass das nicht mehr geht.
Die Beteuerungen Hots sowie ihres Ehemanns und Managers, aus vergangenem Fehlverhalten lernen zu wollen, überzeugten die Kammer nicht. Auch mit einem diskreteren Auftreten gebe es eine „gewisse Außenwirkung“, was nicht mehr in den Rahmen einer zulässigen Wohnnutzung falle.
„Die beantragte Nutzungsänderung eines Zimmers in ein Darstellungs- und Schaustellereizimmer konnte deshalb nicht, auch nicht im Wege der Ausnahme oder Befreiung, genehmigt werden.“ Erteilte Ausnahmen für einige andere Gewerbetreibende in dem Wohngebiet seien mit dem Fall nicht vergleichbar.
Das Landratsamt Mühldorf am Inn hatte zuvor schon die beantragte Nutzungsänderung abgelehnt und Natalie Hot zudem unter Androhung eines Zwangsgeldes von 2.000 Euro untersagt, in dem Mietshaus eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben. Dagegen war die 24-Jährige nun vor Gericht gezogen.
Ihr Ehemann sagte, sie werde Einspruch einlegen, um Zeit zu gewinnen. Allerdings sei der Gang bis vors Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich zu kostspielig. Stattdessen will das Paar wohl wegziehen – nach Mallorca. „Wenn der bayerische Staat uns nicht haben will, bekommt er auch unsere Steuern nicht“, sagte Christian Lehle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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