Klage gegen die taz: Übrig bleibt die Kaffee-Frage
Die rechte Erzieherin Birkhild T. klagt gegen die taz, weil die ihre Gesinnung offenlegte. Sie will keinen Kaffee auf einem NPD-Fest ausgeschenkt haben.
HAMBURG taz | Die Enttarnung der rechtsgerichteten Lüneburger Erzieherin Birkhild T. beschäftigt auch die Justiz. Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg läuft zurzeit ein Verfahren, das T. vor drei Jahren gegen die taz angestrengt hatte.
Streitpunkt ist der Inhalt des taz-Artikels vom 11. August 2010, in dem über Details ihres Engagement in der Nazi-Szene berichtet wurde. In erster Instanz hat die taz vor dem Landgericht in wesentlichen Punkten Recht bekommen.
In einer ersten rechtlichen Würdigung erklärte der Vorsitzenden OLG-Richter Claus Meyer, dass der taz-Artikel nicht zu beanstanden und keine „Schmähung“ sei. Berichtet wurde über T.s Ehemann Andreas, der Wahlkreis-Sekretär des NPD -Fraktionsvorsitzenden Udo Pastörs im mecklenburgischen Landtag ist, über die NPD-Nähe von Birkhild T., die bis zum Verbot der Organisation ihre Kinder zur „Heimattreuen deutschen Jugend“ schickte.
In dem Verfahren geht es momentan nur noch um die taz-Behauptung, Birkhild T. habe am 18. Juni 2006 auf dem NPD-Wahlkampf-Auftakt-Fest in Lübtheen Kaffee und Kuchen ausgeschenkt.
Aktivistin Claudia K., die den Kaffeestand betrieben haben will, sagte vor Gericht: „Nein, die war da nicht, wenn die da gewesen wäre, hätte ich mich mit ihr unterhalten.“ Auch Brunhild Köster, Ehefrau des NPD-Landtagsabgeordneten Stefan Köster, beteuert, sie habe T. nicht gesehen. Sie geht davon aus, dass T. mit Claudia K. verwechselt wurde, da beide sich ähnlich sähen.
Die Journalistin Andrea Röpke, die zuvor mit einer Aussteigerin aus der Szene gesprochen hatte, ist sich jedoch sicher, dass Birkhild T. in Lübtheen gewesen war. „Ich hatte damals eine sehr genaue Beschreibung, sie stand mit am Kaffeestand“, sagt Röpke. „Die Frauen waren zugeteilt, den Kaffee auszuschenken, die Männer haben die Reden geschwungen.“
Fotograf Florian Manz legte sogar ein Foto von dem betreffenden Tag vor, das Andreas und Birkhild T. mit einem Kind auf dem Arm zeigt. „Als sie merkten, sie werden fotografiert, sind sie ganz schnell weggegangen“, sagte Manz. Der Prozess wird fortgesetzt.
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