Klage gegen Spiegel zurückgezogen: Finn Canonica gibt auf
Nach einem MeToo-Skandal um Finn Canonica beendet dieser seinen Rechtsstreit mit dem Spiegel. Er war früher Chef des Magazins des Tages-Anzeigers.
Im Februar hatte ein MeToo-Skandal die Schweizer Medienbranche erschüttert. Die ehemalige Mitarbeiterin des Schweizer Magazins schilderte in besagtem Text Erfahrungen mit Machtmissbrauch und Sexismus durch ihren Vorgesetzten Canonica. Sie wirft ihrem ehemaligen Arbeitgeber „Verletzung der Fürsorgepflicht aufgrund sexistischer Diskriminierung und Mobbings“ vor. Sie habe seit Jahren auf den Missstand hingewiesen, nichts sei passiert, Kolleginnen hätten weggeschaut.
Bereits vor zwei Jahren hatten 78 Journalistinnen der Tamedia AG, zu welcher der Tages-Anzeiger gehört, einen Protestbrief veröffentlicht, in dem sie auf das schlechte Betriebsklima hinwiesen. Das Magazin des Tages-Anzeiger gilt als das renommierteste Magazin der Schweiz, progressiv, linksliberal.
Canonica war juristisch gegen den Spiegel vorgegangen und wollte eine einstweilige Verfügung gegen den Artikel von Roshani erwirken. Dass Canonica diese nun zurückzieht, soll psychische und finanzielle Gründe haben, wie die taz erfuhr.
Rückzug bedeute nicht, dass es stimmt
Canonica soll aufgrund der nach dem Spiegel-Artikel folgenden Berichterstattung zu seiner Person mitgenommen sein, seine Familie soll bedroht werden. Er soll nicht in der Lage sein, sich weiterhin mit dem Fall auseinanderzusetzen, Termine in diesem Zusammenhang wahrzunehmen.
Gegenüber dem Schweizer Portal Inside Paradeplatz teilte Canonicas Anwaltskanzlei Schertz Bergmann mit, Canonicas Rückzug bedeute nicht, dass die Gegenseite recht habe. Gegen „verleumderische Falschbehauptungen“ behalte sich Canonica alle Rechte vor. Dass er im Streit mit dem Spiegel aufgebe, dürfe nicht als Sieg gewertet werden, teilten die Anwälte mit.
Das deutsche Magazin wertet die Entscheidung hingegen als Erfolg, berichtet Inside Paradeplatz. Eine Sprecherin teilte dem Medium mit: „Der Spiegel hat vor Gericht gewonnen, das Verfahren ist beendet. Unsere Berichterstattung bleibt unverändert in der Originalversion online.“
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