Klage gegen Nachtflüge in Leipzig gescheitert: Fluglärm des Nachts weiterhin legal
Anwohner des Leipziger Flughafens scheitern mit einer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht: Frachtfirmen und US-Armee dürfen nachts fliegen.
FREIBURG taz Auf dem Leipziger Flughafen wird es weiter viele Nachtflüge geben. Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) lehnte am Donnerstag eine Klage von Anwohnern ab. Die Post-Tochter DHL freute sich. Sie hat im Frühjahr ihr "Frachtdrehkreuz" nach Leipzig verlegt, unter anderem wegen der liberalen Nachtflugmöglichkeiten.
Eine erste Klage der Anwohner gegen den Ausbau des Leipziger Flughafens war Ende 2006 noch erfolgreich gewesen. Damals kassierte das BVerwG die Erlaubnis zu 24-Stunden-Flugbetrieb wegen des unzureichenden Lärmschutzes in der Nacht. Daraufhin verbot das Regierungspräsidum den Passagiermaschinen Starts zwischen 23.30 und 5.30 Uhr. Beschränkungen für Frachtflieger und Militärmaschinen gab es keine.
Den Anwohnern genügte das nicht, sie klagten erneut. Doch mit ihrer Kritik hatten sie am Donnerstag durchweg keinen Erfolg. So wurde ihr Wunsch abgelehnt, den Flugstopp für Passagierflugzeuge auf 22 bis 6 Uhr auszuweiten. Nach Ansicht der Richter haben in den "Nachtrandzeiten" aber die Interessen der Fluggesellschaften Vorrang.
Beim Frachtverkehr hatten die Anwohner gefordert, nachts nur den Transport von Expressfracht zuzulassen. Schon 2006 hatte das BVerwG hier den "Nachtsprung" zwischen Mitternacht und 5 Uhr erlaubt. Gestern erweiterten die Richter das Nachtsprung-Privileg auf allgemeine Luftfracht, solange das Expressgut in der Summe den Schwerpunkt der Ladung bildet. Im Prozess hatte sich nämlich herausgestellt, dass Express- und sonstige Fracht bei DHL mit den gleichen Maschinen transportiert werden und eine Trennung aufwändig wäre.
Auch US-Zivilflugzeuge, die im Auftrag des Pentagons US-Soldaten für den Irak-Einsatz nach Kuwait fliegen, können weiterhin nachts in Leipzig zwischenlanden und auftanken. Die Anwohner hatten argumentiert, der Irakkrieg sei völkerrechtswidrig. Das ließen die BVerwG-Richter aber nicht gelten. Über völkerrechtliche Fragen habe nicht das örtliche Regierungspräsidium bei der Genehmigung von Nachtflügen zu entscheiden.
Das Land Sachsen hatte DHL mit dem Versprechen von Brüssel nach Leipzig gelockt, dass das Land 500 Millionen Euro zahlt, falls Nachtflüge verboten werden. Erst am Mittwoch hatte die EU-Kommission diese Bürgschaft für unzulässig erklärt. Nachdem das BVerwG die DHL-Nachtflüge nun aber akzeptierte, kommt es auf die Bürgschaft nicht mehr an. CHRISTIAN RATH
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