Klage gegen Grünen-Schatzmeister: Parteigeld für Prostituierte

In Brandenburg hat ein Prozess gegen den Ex-Schatzmeister der Grünen begonnen, der 270.000 Euro veruntreut haben soll. Er habe damit Prostituierten helfen wollen.

War mit einem Teil des Geldes verschwunden, nun vor Gericht: Christian Goetjes (l.). Bild: dpa

POTSDAM dpa | Der frühere Schatzmeister von Brandenburgs Bündnisgrünen hat zum Prozessauftakt gestanden, Parteigelder veruntreut zu haben. Als Motiv nannte er die Beziehung zu zwei Prostituierten, denen er geholfen habe.

„Ich bedaure das und möchte mich entschuldigen für den finanziellen und politischen Schaden“, sagte Christian Goetjes am Montag vor dem Landgericht Potsdam. Fast zwei Jahre lang habe er Gelder von Parteikonten auf Privatkonten überwiesen sowie Bargeld aus der Parteikasse genommen, erklärte der 34-Jährige.

Laut Anklage hat Goetjes von Januar 2009 bis Februar 2011 knapp 274.000 Euro veruntreut. Staatsanwalt Günter Handke listete 267 Fälle auf. Dafür soll der 34-Jährige Rechnungen gefälscht, Zahlungsgründe erfunden und Empfänger fingiert haben.

Nach eigenen Angaben hat er 2009 erstmals Gelder veruntreut, um seiner damals heroinabhängigen Freundin beim Entzug zu helfen. Mit dem Geld habe er ihr eine Therapie im Ausland finanziert, die von der Krankenkasse nicht übernommen worden sei. Die Identität der Frau wollte Goetjes nicht verraten.

Kaum war diese Beziehung gescheitert, kam er mit einer anderen Prostituierten zusammen. Als die Frau Schulden hatte und bedroht wurde, so der Angeklagte, zahlte er erneut – mit dem Geld aus der Parteikasse. Zuletzt floh Goetjes laut Anklage mit ihr und 36.000 Euro nach Bulgarien. „Ich muss gestehen, dass mein Handeln auch für mich selber heute schwer nachvollziehbar ist“, sagte er vor Gericht.

Vor Prozessbeginn hat Goetjes sich zivilrechtlich mit den Grünen auf 65.000 Euro Schadenersatz geeinigt. Nach seinen Angaben hat er bislang 35 000 Euro überwiesen; nun soll er monatlich 1.000 Euro abstottern. Die Partei hat zudem ihre Konsequenzen gezogen: Ein strenges Vier-Augen-Prinzip soll künftig derartige Fälle ausschließen. Der Prozess soll am 15. November fortgesetzt werden. Das Urteil könnte am selben Tag gesprochen werden.

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