Klage gegen Boris Johnson abgewiesen: Atempause für den Premier
Ein schottisches Gericht lehnt eine Verfügung gegen Johnson ab. Er sollte zur Einhaltung des Gesetzes gegen einen No-Deal-Brexit gezwungen werden.
Berlin taz | Ein Gericht in Schottland hat am Montag eine Klage gegen Boris Johnson abgewiesen, die den Spielraum des britischen Premierministers in Sachen Brexit weiter verringert hätte. Die Kläger – die bereits in Sachen Parlamentsschließung vor dem obersten Gericht in London gegen Johnson obsiegt hatten – hatten eine gerichtliche Verfügung gegen den Premier beantragt.
Diese hätte Johnson unter Androhung von Zwangs- oder Notmaßnahmen verpflichtet, den vom Parlament per Eilgesetz im September beschlossenen Antrag zur Verschiebung des Brexits bei der EU zu stellen, sollte bis zum 19. Oktober keine Einigung über ein neues Brexit-Abkommen mit der EU vom Parlament abgesegnet worden sei.
Da die Regierung versichert habe, gemäß ihrer gesetzlichen Pflichten den Antrag zu stellen, sei eine Verfügung nicht nötig, befanden die Richter. In einer schriftlichen Stellungnahme hatte die britische Regierung am Freitag zugesichert, das Gesetz einzuhalten und notfalls den Brexit-Aufschub zu beantragen.
Das Gericht unterstrich ferner, wechselseitiges Vertrauen zwischen den Institutionen sei die Grundlage der britischen Verfassungsordnung. Die Kläger gehen nun in Berufung vor einem höheren schottischen Gericht – der Fall soll bereits am Dienstag angehört werden.
Neue Brexit-Gespräche
Nach jetzigem Stand verlässt Großbritannien die EU am 31. Oktober. Da das bestehende Austrittsabkommen dreimal vom britischen Parlament abgelehnt wurde, müsste bis dahin entweder ein neues Abkommen stehen, der Brexit noch mal verschoben werden – oder es wird eben ein Brexit ohne Abkommen vollzogen. Die Regierung von Boris Johnson zieht einen No-Deal-Brexit am 31. Oktober einem Brexit-Aufschub vor; das Parlament hat im September aber per Gesetz die Regierung zu einem Antrag auf Brexit-Aufschub verpflichtet, sollte bis zum 19. Oktober kein neues Abkommen stehen.
Vergangene Woche hatte die britische Regierung ihre Vorschläge für ein überarbeitetes Brexit-Abkommen mit der EU vorgelegt, das den vom Parlament abgelehnten „Backstop“ für Nordirland ersetzt. Nordirland soll nun zwar weiterhin im Europäischen Binnenmarkt bleiben, aber gemeinsam mit Großbritannien die EU-Zollunion verlassen und nach vier Jahren selbst über die weitere Gültigkeit der Binnenmarktregeln entscheiden.
Dies stößt bei der EU auf Ablehnung. Am Montag begannen darüber neue Gespräche in Brüssel. Der EU-Gipfel am 17./18. Oktober gilt als letztmöglicher Termin für eine Einigung. Informell wird bereits Ende dieser Woche als Zeitpunkt genannt, zu dem zumindest klar sein soll, ob eine ausreichende Annäherung im Gange ist.
Leser*innenkommentare
Sikasuu
Lieber Dominic,
Du schreibst "Dies (die Vorlage aus GB) stößt bei der EU auf Ablehnung" , verlinkst dazu auch einen Artikel aus der TAZ.
taz.de/Streit-um-Brexit/!5631189/
Zitat daraus: Der Plan enthalte positive Elemente, werfe aber auch viele Fragen auf. „Wir sind immer noch dabei, den Text zu analysieren“, sagte eine Juncker-Sprecherin am Donnerstag. ...."
Tenor, wie ich den verstehe, ist "Wohlwollen aber Skepsis von Seiten der EU" weil vieles in dem BoJo Vorschlag sehr blumig & unkonkret scheint.
Kannst du diesen Widerspruch zw. deinem & den von dir zitierten Text vielleicht für uns auflösen?
Ist bestimmt nur ein Missverständnis, aber das sollte in der TAZ doch nicht so stehen bleiben.
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Gruss Sikasuu
06438 (Profil gelöscht)
Gast
Wer hat denn nun gewonnen?
=
""Ein Gericht in Schottland hat am Montag eine Klage gegen Boris Johnson abgewiesen, (....)
Diese hätte Johnson unter Androhung von Zwangs- oder Notmaßnahmen verpflichtet, den vom Parlament per Eilgesetz im September beschlossenen Antrag zur Verschiebung des Brexits bei der EU zu stellen, sollte bis zum 19. Oktober keine Einigung über ein neues Brexit-Abkommen mit der EU vom Parlament abgesegnet worden sei.
Da die Regierung versichert habe,(...) sei eine Verfügung nicht nötig, befanden die Richter. In einer schriftlichen Stellungnahme hatte die britische Regierung am Freitag zugesichert, das Gesetz (Benn Gesetz) einzuhalten und notfalls den Brexit-Aufschub zu beantragen.""
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Es gab 2 Möglichkeiten der Entscheidung:
1.. Entweder würde das Gericht eine Anordnung erlassen, die Johnson zur Einhaltung des Gesetzes verpflichtet, (das hat das Gericht abgelehnt weil Johnson vor dem Gericht erklärt hat das er das Gesetz einhalten wird)
2.. oder Boris Johnson würde dem Gericht klare Zusagen geben, dass er das Benn Gesetz einhalten würde.
Das ist passiert - Boris Johnson hat die gerichtsnotorisch verwertbare Zusage gegeben das er das Benn Gesetz einhalten wird.Ansonsten geht auch diese Gerichtsent- scheidung in die Revision zur nächsten Instanz.
Warum ist es notwendig den Serienlügner Boris Johnson gerichtlich festzunageln?
Beispiel: Der Vorschlag von Johnson den backstop zu verändern umfasst 44 Seiten - aber das vollständige Script liegt nur der DUP - und anscheinend der EU vor.
Alle im HoC vertretenen Parteien kennen nur 7 Seiten aus dem Vorschlag.
Das wäre in jedem anderen europäischen Parlament undenkbar das über eine Initiative von elementarer Wichtigkeit diskutiert wird - aber nur 1/6tel des gesamten Vorschlags bekannt ist.
Boris Johnsonm ist nicht nur ein Serienlügner und Spieler - sondern er trickst herum
und agiert mit herunter geklapptem Visier.
Demokratie geht eigentlich anders.