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Konfessionslos in BerlinKirchenaustritt soll unbürokratisch werden

17.000 Kirchenaustritte gab es 2025 in Berlin. Sie kosten die Amtsgerichte Arbeit und die Austretenden Gebühren. Die SPD will das ändern.

Beim Tag der offenen Tür im Berliner Dom stehen die Leute Schlange. Aus einer Kirche auszutreten kostet in Berlin 30 Euro Foto: Christophe Gateau/picture alliance/dpa

Der Eintritt in eine Kirche ist umsonst. Ein bisschen Taufwasser meist, das war's. Wer es sich später aber anders überlegt, muss blechen. Das will die Berliner SPD nun ändern. „Religion ist Privatsache“, sagt der SPD-Abgeordnete Sebastian Schlüsselburg. „Der Staat sollte diesen Schritt weder verteuern noch unnötig bürokratisieren.“

30 Euro kostet der Austritt aus einer „steuerberechtigten Religionsgemeinschaft öffentlichen Rechts“. So steht es im Serviceportal des Landes Berlin. Die Gebühr ist im Voraus zu entrichten. Erst dann unterrichtet das zuständige Amtsgericht die jeweilige Religionsgemeinschaft.

Auch das Verfahren selbst ist mit einigem Aufwand verbunden. Die Austrittserklärung muss vor Ort beim zuständigen Amtsgericht unterschrieben werden. Zulässig ist zwar auch eine notariell beglaubigte Erklärung. Die aber ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. „Der Austritt kann nicht online erklärt werden!“, heißt es beim Serviceportal.

Die Austrittsgebühr sollte abgeschafft werden

Sebastian Schlüsselburg, SPD

Trotz des bürokratischen Aufwands und der damit verbundenen Kosten haben 17.681 Berlinerinnen und Berliner im Jahr 2025 ihren Austritt aus einer Religionsgemeinschaft erklärt. 10.703 Austritte entfielen dabei auf die evangelische Kirche, 6.840 auf die römisch-katholische. 9 Personen traten aus der jüdischen Religionsgemeinschaft aus, 3 weitere aus nicht weiter benannten sonstigen Religionsgemeinschaften.

Die Zahlen gehen aus der Antwort der Senatsverwaltung für Justiz auf eine schriftliche Anfrage von Sebastian Schlüsselburg hervor. Darüber hinaus erklärte die Justizverwaltung, dass in den zehn Amtsgerichten insgesamt 3,88 Stellenanteile mit der Bearbeitung der Austrittserklärungen beschäftigt seien.

Brandenburg verlangt kein Geld

Über Kircheneintritte für das Jahr 2025 kann die Verwaltung bislang keine Angaben machen, da die Zahlen der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz und des Erzbistums Berlin noch nicht vorlägen. Die Zahlen anderer Religionsgemeinschaften würden nicht erfasst.

Im Jahr zuvor waren 412 Berlinerinnen und Berliner in die evangelische Kirche eingetreten. Zudem gab es 2.361 Taufen. Die Eintritte in die katholische Kirche beliefen sich auf 84, bei 1.305 Taufen. 2024 waren insgesamt 448.919 Menschen Mitglied in der evangelischen und 266.037 in der katholischen Kirche. Die Zahl der Austritte belief sich 2024 auf insgesamt 19.097.

Anders als in Berlin ist der Austritt aus der Kirche in Brandenburg gebührenfrei. Das Gleiche gilt für Sachsen und Sachsen-Anhalt. Auch die SPD will nun mehr Brandenburg in Berlin. „Die Austrittsgebühr sollte abgeschafft werden“, fordert der SPD-Abgeordnete Schlüsselburg. Außerdem sollte Justizsenatorin Badenberg (CDU) prüfen, „wie Kirchenaustritte künftig einfacher und ohne Belastung der Justizbeschäftigten erklärt werden können, zum Beispiel über eine Online-Lösung“.

Eine Anfrage der taz im Hause Badenberg vom Dienstag wurde bislang nicht beantwortet. Eine Sprecherin ließ lediglich mitteilen: „Eine Antwort bis spätestens nächste Woche Montag wäre möglich.“

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2 Kommentare

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  • Für Austritte aus öffentlich-rechtlich aufgestellten Institution Kirche 30 € blechen zu müssen ist unzumutbar, denn die ist seit Restitutionsgesetz 1919 Weimarer Repubik exklusiv mit einem Steuerprivileg ausgestattet, neben Befreiung von Grund-, Körperschafts-, Kapitalertragssteuer, mit der Maßgabe versehen, sich im Verlauf jahrelang angehäuften Kirchnsteueraufkommmens, 10 % von entrichteter Einkommenstseuerhöhe, dessen Eintreibung durch staatlche Verwaltung gewährleistet ist, finanziell auf eigene Füsse zu stellen, sich initiativ aus eigenem Willen zu gegebener Zeit Selbstständigkeitsstatus, der nach Studien spätetens 1967 erreicht war, eigenständig aus staatlicher Alimentierung zu lösen, die dazu nötige Bringschulderfüllung der Vorlage von Bilanzen als Bedürftigkeitsnachweis seit 1919 unerfüllt lässt, ohne staatliches Einklagen dieser Bringschuld bis heute fürchten zu müssen, anders als andere staatliche Leistungsbezieher etwa von Grundsicherung.

    Deshalb nix wie her mit Kirchen Bilanzen der Wahrhaftigkeit auf die Bischofssprünge zu verhelfen durch die Kirche von unten

    www.change.org/p/e...mit-euren-bilanzen

  • Von einer echten Trennung zwischen Kirche und Staat kann man eigentlich nur sprechen, wenn der Staat nicht für die Kirchen Kirchensteuer "eintreibt". Jedem Gläubigen stünde es dann frei, seiner Kirche freiwillig Beträge zukommen zu lassen.