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Kindeswohl vor Gericht

Asylantrag der achtjährigen Roda ist abgelehnt. Anwältin: Bei Abschiebung Gefahr für das Kindeswohl.

Der Asylantrag der achtjährigen Roda G. ist abgelehnt. Das Hamburgische Verwaltungsgericht bestätigte gestern diese Entscheidung des „Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge“. Die Mutter des Mädchens habe nicht beweisen können, dass Roda in Ghana, wohin die Ausländerbehörde sie abschieben will, die Genitalverstümmelung ernsthaft droht (taz berichtete gestern).

Obwohl die Richterin durchaus eine Gefährdung des Kindeswohles darin erblickte, dass Roda aus ihrem Umfeld herausgerissen und in ein vollkommen fremdes Land geschickt werden soll, konnte diese Frage im Rahmen des Asylverfahrens keine Rolle spielen. Ob das Kindeswohl der Abschiebung entgegensteht, wird nun die Hamburger Ausländerbehörde zu prüfen haben. Dort wird Rodas Rechtsanwältin Gabriela Lünsmann einen Antrag auf Aufenthaltsbefugnis stellen.

Die Anwältin weist insbesondere darauf hin, dass das Mädchen aufgrund der belastenden Situation unter Lernschwierigkeiten leide und erhebliche Probleme im Schulunterricht habe. Das bestätigt auch Rodas Klassenlehrer Christian Mertens: „Roda zeigt Auffälligkeiten in der Lernentwicklung“, so Mertens. „Ich halte es für sehr wichtig, dass sie zumindest mit den hiesigen Methoden weiterlernen kann.“ Zudem sei die Muttersprache des Mädchens Deutsch. Würde der Unterricht auch noch in einer anderen Sprache in Ghana abgehalten werden, so die Befürchtung des Lehrers, „müsste Roda, die schon seit zwei Jahren zur Schule geht, wieder bei null anfangen“.

Erneut wird Rechtsanwältin Lünsmann zudem eine Petition bei der Bürgerschaft einreichen. Eine erste Petition war 1999 abgelehnt worden. Dagegen hatte die CDU-Fraktion damals stark protestiert – die mittlerweile zusammen mit den Koalitionspartnern Schill-Partei und FDP die Mehrheit im Parlament hinter sich hat. ELKE SPANNER

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