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Kinderschutzgesetz wird reformiertMehr Hilfe für gefährdete Familien

Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) will den Kinderschutz verbessern. Kinder sollen einen eigenen Ombudsmann bekommen.

Nach der Geburt kommt die stressige Zeit. Familienhebammen sollen helfen. Foto: dpa

BERLIN taz | Es sind herzzerreißende Geschichten, die das SZ-Magazin diese Woche erzählt. Das Jugendamt reißt darin Familien auseinander, ordnet willkürlich Kinder einem Elternteil zu oder bringt sie grundlos ins Heim. Es wirkt wie der Hort der Inkompetenz.

Nüchtern betrachtet sind diese Geschichten natürlich hochsubjektiv, niemand hat nachrecherchiert, ob die betreffenden Jugendämter nicht doch ein paar gute Gründe für ihr Handeln hatten. Und erinnert man sich an die Fälle verwahrloster, verhungerter, ermordeter Kinder, die vor einigen Jahren die Schlagzeilen beherrschten, dann gibt es gute Gründe, viele Familien genau anzusehen – und auch unpopuläre Entscheidungen zu treffen.

Am Mittwoch verabschiedete das Bundeskabinett den Evaluationsbericht zum Bundeskinderschutzgesetz, das in der Folge der vielen Misshandlungsfälle 2012 in Kraft trat. Ziel war, die Menschen, die mit einem gefährdeten Kind zu tun haben, zu vernetzen und Familien mehr Unterstützung zukommen zu lassen. Die Evaluation fiel einigermaßen positiv aus – aber, so betonte SPD-Familienministerin Manuela Schwesig bei der Vorstellung des Berichts, „es reicht nicht aus“. Sie wird das Gesetz nächstes Jahr novellieren.

Vor allem will Schwesig das System der sogenannten Familienhebammen – bisher nur ein Modellprojekt – verstetigen, indem sie die Finanzierung über einen Fonds ermöglicht. Familienhebammen begleiten junge gefährdete Familien im schwierigen ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes.

Heikel ist das Vorhaben, die Elternrechte zu beschneiden, wenn ein Kind mehrere Jahre in einer Pflegefamilie verbracht hat. Bisher haben die Gerichte regelmäßig angeordnet, dass solche Kinder ihren Eltern zurückgegeben werden, wenn deren Situation sich verbessert hat. Schwesig will das ändern: „Wenn ein Kind schon acht Jahre in einer Pflegefamilie lebt, dann gehen solche Rückführungen oft nicht gut aus. Dann wäre es besser, zu schauen, was für das Kind gerade am besten ist.“ Es könne ja trotzdem eine Beziehung zu seinen leiblichen Eltern aufbauen.

Man ahnt, welche abermals herzzerreißenden Geschichten von Eltern, die ihre Kinder nicht zurückbekommen, dieses Vorhaben ergeben wird. Aber die Jugendämter stehen in dieser Spannung, zu entscheiden, ab wann eine Familie zur Gefahr für ein Kind wird. Vielleicht ist eine weitere Neuerung, die Schwesig will, dabei hilfreich: Kinder sollen eine eigene Ombudsstelle bekommen, an die sie sich mit ihren Sorgen wenden können.

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