piwik no script img

Kinderporno-Prozess gegen EdathyGeständnis, Geldauflage und Schluss

Verfahren eingestellt: Sebastian Edathy hat die Vorwürfe gegen ihn umfassend gestanden und bereut. Gegen eine Zahlung von 5.000 Euro wurde das Verfahren eingestellt.

Rein und raus: Sebastian Edathy am Montag im Landgericht Verden. Bild: dpa

VERDEN afp | Das Landgericht Verden hat den Prozess gegen den früheren Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy (SPD)wegen Besitzes von Kinderpornografie gegen Zahlung einer Geldauflage von 5.000 Euro eingestellt. Das teilte der Vorsitzende Richter Jürgen Seifert am Montag mit. Zuvor hatte Edathy in einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung die Vorwürfe eingeräumt.

Der 45-Jährige ließ zu Beginn des zweiten Verhandlungstages seinen Verteidiger eine entsprechende Erklärung abgeben. Die Staatsanwaltschaft hatte ein eindeutiges Schuldeingeständnis Edathys zur Bedingung für einen solchen Schritt gemacht.

„Die Vorwürfe treffen zu“, erklärte Verteidiger Christian Noll im Namen Edathys. „Ich habe inzwischen eingesehen, dass ich einen Fehler gemacht habe“, hieß es in der Erklärung weiter. Er bereue, was er getan habe. Edathy bestätigte auf Nachfrage des Gerichts, dass es es sich um eine mit ihm abgestimmte Äußerung handelte. Darüber hinaus äußerte er sich nicht.

Edathy ist angeklagt, bei mehreren Gelegenheiten kinderpornografische Bilder und Videos aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Außerdem soll er laut Staatsanwaltschaft eine einschlägige CD und einen Bildband mit jugendpornografischen Abbildungen besessen haben.

Der Politiker war im Zuge der Ermittlungen gegen einen kanadischen Kinderporno-Händlerring in das Visier der Ermittler geraten. Er trat vor etwas mehr als einem Jahr zurück, kurz bevor es bei ihm Hausdurchsuchungen gab und sein Fall öffentlich wurde. Die Affäre sorgte auch deshalb für Aufsehen, weil der Verdacht besteht, dass Edathy vorab durch Partei- oder Behördenkreise über die Ermittlungen informiert worden sein könnte. Ein Bundestagsuntersuchungsausschuss befasst sich mit dem Thema.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

25 Kommentare

 / 
  • Edathy hat in seinen 16 Jahren als MdB ungefähr 3 Mio € verdient.

     

    Also, liebe Kinderpornofans!

     

    Immer ca., 0,2 % des Monatseinkommens zurücklegen und dann jahrelang unbeschwert Kinderpornos saugen.

    Nix anderes heißt dieses Urteil.

    • @Age Krüger:

      wobei es intressant ist inwieweit er noch in der BT Altersversorgung ist

      • @Georg Schmidt:

        was sollte daran interessant sein?

    • @Age Krüger:

      das urteil ist kein urteil sondern ein beschluß.

      und bevor Sie weiter mit dreck schmeißen, sollten Sie erst mal Ihre bücherregale durchgehen. wer weiß, was sich da alles finden ließe?!

      • @christine rölke-sommer:

        Da können Sie ganz beruhigt sein.

         

        Das haben in meinem Job schon meine Arbeitgeber gemacht, die hatten sogar das Recht, meine Internetverbindungen mitzulesen.

        Und ich hätte auch keinen Arbeitgeber gewählt, der da nicht extrem pingelig ist. Immerhin habe ich verhaltensauffällige Jugendliche zu Hause betreut, damit sie nicht in so tolle Einrichtungen wie die Haaseburg müssen.

        Und bei dem Job fände ich auch die Einstellung von Menschen, die auch nur ansatzweise in den Verdacht geraten sind, äußert unerfreulich.

        (Und wenn die Internetleitung nicht über meinen Arbeitgeber gegangen wäre, möchte ich nicht wissen, was ich alles für Anzeigen hätte angesichts dessen, was die Jugendlichen manchmal sich da reingezogen haben.)

        • @Age Krüger:

          wieso sollte ich be-un-ruhigt sein?

          ich habe nicht die absicht, Sie zu diskreditieren oder gar strafzuverfolgen. ich fände es allerdings spannend, mal zu untersuchen, wer+wieviele sich nach durchsicht ihrer bücherregale als pornosauger oder dergleichen bezeichnen lassen müßten. oder dies gar selbst täten, würfen sie mal einen kritischen (?) blick in das, was bei ihnen so rumsteht.

           

          so so. Sie fänden also "die Einstellung von Menschen, die auch nur ansatzweise in den Verdacht geraten sind, äußert unerfreulich."

          wo/mit beginnt denn "ansatzweise"?

      • @christine rölke-sommer:

        Na, wollen Sie ein Link zu Beispiel-Material oder kennen Sie sich bereits aus?

         

        Ich finde bigotte Verhaltensweisen ja auch schädlich, aber Sie sollten sich schon klar sein, worüber Sie hier sprechen... sonst kann man Sie nicht ernst nehmen.

         

        Haben Erwachsene ein Recht auf die Nacktheit von Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren zu Zwecken der sexuellen Stimulation?

         

        Wie können da die Kinder entscheiden?

        Und wie begegnen Erwachsene ihnen, um ihnen die Entscheidung abzuringen?

         

        Im besten Fall belügt man Sie und täuscht harmlose Strandausflüge oder Badewannen-Happenings vor.

         

        Manche probieren es vielleicht auf die subtile Art und erzählen den Kindern etwas von finanzieller Not, in der sie helfen können - deshalb kommt der Foto-Mann.

         

        Im schlimmeren Fall wird einfach Zwang angewendet.

         

        Und ich rede hier noch von dem eher harmlosen Posing-Material, ganz ohne körperlichen Missbrauch.

        • @CäptnTrips:

          oh, mir ist sehr klar, worüber ich spreche - und was gegenstand des artikels ist, nämlich eine verfahrenseinstellung nach 153a.

          vielleicht ergoogeln Sie sich mal diese hausnummer der StPO und denken über deren voraussetzungen nach?

           

          wie Sie sich vielleicht auch mal klarmachen, was eigentlich angeklagt war. die herstellung irgendwelcher bilder war es nämlich nicht!

           

          und vielleicht lesen Sie sich mal https://etherpad.mozilla.org/BNEJbHUz7i durch.

          da findet sich so erstaunliches wie die rückgabe einer familienbibel - dazu ließe sich sagen: ja, auch in der bibel steht schweinekram zu lesen, und das nicht zu knapp. aber ob das rechtfertigt, die familienbibel im zuge einer hausdurchsuchung abzuschleppen? was sollte die denn beweisen?

           

          auch könnte es nicht schaden, sich noch mal die denkwürdige pressekonferenz der StA Hannover vom 14.2.2014 anzuhören+gucken

          https://www.youtube.com/watch?v=l8-O5uot-Yk

           

          wem danach immer noch nicht klar ist, dass wir es hier mit einem sehr merkwürdigen verfahren zu tun haben, dem ist nicht zu helfen.

          • @christine rölke-sommer:

            Sie sollten vielleicht einmal Trennen, zwischen dem Verfahren wie es im Fall Edathy gelaufen ist und der Sache, wegen der verhandelt wird.

             

            Es gibt einmal das vielschichtig skandalöse Verfahren gegen ihn, in dem sich alle blamiert haben.

             

            Aber es geht eben auch um erotische, möglicherweise sexualisierte Fotoablichtungen von Minderjährigen.

             

            Der "Mob" gegen den sie sich hier im Namen von Edathy verwehren wollen, kommt zwar mit beidem nicht zurecht, die Emotionen kochen aber wegen des Besitzes und käuflichen Erwerbs von Kinderpornografie hoch.

             

            Und da finde ich es ärmlich, das Sie auf Bibelgeschichten oder andere Buchveröffentlichungen ausweichen.

             

            Das Fotomaterial um das es geht, wurde einzig aus einem Grund von und mit real existierenden Menschen angefertigt: zur sexuellen Stimulation von Erwachsenen.

             

            Und solches Material ist eben nicht rein virtuell, wie ihre herangezogenen Literaturvorlagen. Es waren tatsächlich Menschen die zum Posing bewegt wurden. Kinder, die ebenfalls mit Rechten ausgestattet und vor solchen Übergriffen zu schützen sind.

             

            Drücken Sie sich doch bitte nicht um eine Auseinandersetzung mit ständigem Verweis darauf, das Edathy ungerecht mitgespielt wurde oder das in alten Memorabilen Abbildung von nackten Minderjährigen der Kunst zugerechnet werden.

            • @CäptnTrips:

              und ich finde es ärmlich, wenn mann wem anderen die eigenen sexuellen fantasien anhängen will.

              ich jedenfalls kenne den bildband "boys in ihrer freizeit" ebensowenig wie die fraglichen log-dateien und oder ein "movie". ich kann daher nur mutmaßen (fremdländisch: spekulieren) ob oder doch nicht diese bilder kinderpornografie sind oder nicht oder seit wann.

              wie, verdammt noch mal, soll ich mich nun mit etwas auseinandersetzen, das ich nie zu sehen bekam?

              wenn Sie das können - fein für Sie. ich kann es nicht, und schon garnicht verurteilend.

  • Hier soll wohl kein Staub aufgewirbelt werden. Wer weiß, welche Köpfe noch rollen würden. Was ich nicht verstehe: Wie konnte Edathy nur so dämlich sein und sich seine "Vorlagen" von einem Bundestagsrechner herunterladen? Dieser Fall wirft sehr viele Fragen auf. Warum wurde er überhaupt gewarnt und weshalb spielte die Tatsache, dass er von wem auch immer gewarnt wurde, eine größere Rolle als die Tatsache, dass er sich vermutlich kinderpornographisches Material beschafft hat?

  • ... und Schluss? Nein, Schluss sein sollte hier noch nicht. Edarthy war, wie die Einstellung des Verfahrens zeigt, nur ein kleiner Fisch.

     

    Jetzt MUSS das Verhalten der Staatsanwaltschaft aufgearbeitet werden. Es darf nicht sein, das immer wieder Prominente wie Edarthy, Wulff, Kachelmann, etc öffentlich bloßgestellt und vorverurteilt werden, weil profilierungsgeile Staatsanwälte vertrauliche Informationen durchstechen (lassen).

     

    Edarthy war als Leiter des NSU Untersuchungsauschusses scharfer Kritiker der involvierten Ermittlungsbehörden. Die Hintergründe, warum er kalt gestellt wurde, werden wohl nie aufgeklärt werden und noch lange Zeit Thema von Verschwörungstheorien sein.

  • ich dachte immer sowas gibts nur im Film aber die deutsche Wirklichkeit topt alles !

  • 5000 EUR und nicht vorbestraft - da trifft es Friedrich, Hartmann, ... im Verhältnis sehr viel härter.

  • Ablassbriefe gehen zur Zeit wohl recht günstig... für die, die's haben, halt.

    • @ioannis:

      Ablassbriefe waren auch nur nötig für Sünden, die sich die katholische Kirche ausgedacht hat, um Macht über ihre Untertanen auszuüben. Hier haben Staatsanwaltschaft & Medien diese Rolle im Verbund übernommen.

       

      Früher (also in dieser kurzen Phase zwischen dem alten Mittelalter und unserem neu anbrechenden) gab's mal die Unschuldsvermutung. Und selbst wenn man der Meinung ist, dass man auf das moralische Verhalten gesellschaftlich Einfluss nehmen kann/darf/muss/sollte, ist eine Form von öffentlichem Pranger wie bei Herrn Edathy sicher keine aufgeklärte Einrichtung.

    • @ioannis:

      StPO § 153a

       

      (1) Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. …

      (2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren bis zum Ende der Hauptverhandlung, in der die tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden können, vorläufig einstellen und zugleich dem Angeschuldigten die in Absatz 1 Satz 1 und 2 bezeichneten Auflagen und Weisungen erteilen. …

       

      Und dann ist da noch die Differenz von Schuldeingeständnis und Schuldfeststellung.

       

      Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat. Verfahren geht vor Moral. Die StPO hat nichts mit Ablassbriefen zu tun. Lesen Sie mal die Geschichte vom Umgang mit Schuld und deren Ausgleich. Ich jedenfalls bin froh, das unsere Rechtsordnung Instrumente wie die StPO kennt.

      • @higonefive:

        Ich kenne die Vorschrift... trotzdem.

    • @ioannis:

      Diesen Ablaßbrief können sich auch weniger gutbetuchte leisten:

       

      http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153a.html

      • @Spitzbube:

        @Spitzbube & HIGONFIVE:

         

        Na, dann solltet ihr mal in Gerichtsurteile schauen, die in vergleichbaren Fällen gesprochen wurden - und dann immernoch behaupten, Edathy hätte hier keinen Bonus einstreichen können.

         

        Es wurden diverse Männer durch den "Gummiparagraphen" StBG 184 wesentlich härter angegangen. Dabei ging es um sogenannte "Sexting"-Aufnahmen, bei denen Jugendliche Selfies angefertigt haben, auf denen sie nackt posierten. Dabei spielte sogar eine gewerbliche Vermarktung und möglicher Zwang zur Nacktaufnahme keine Rolle, die Bilder wurden freiwillig angefertigt.

         

        Folgendes sei erwähnenswert in diesem Zusammenhang:

         

        Edathy hätte vermutlich durchaus schuldig gesprochen werden können. Nicht wegen dem Vorwurf des schweren, dokumentierten Kindesmissbrauchs. Aber schon die sogenannten "Posingbilder" sind eventuell strafbar. Solche "Anscheinspornographie" hat Edathy selbst als Vorsitzender des Innenausschusses im Jahr 2008 in § 184b StGB unter Strafe stellen lassen.

         

        Dieser Aspekt der "Posse" kam leider viel zu wenig zum Tragen in der allgemeinen Berichterstattung, sollte aber spätestens jetzt zur Aufhebung des Verfahrens wieder aufgegriffen werden.

         

        Zum Nachschlagen des Sachverhaltes:

         

        http://www.kanzleikompa.de/2014/02/13/die-gummiparagrafen-die-er-rief/

        • @CäptnTrips:

          Exakt - ein gewisser Bonus ist auch in vielen Kommentaren erkennbar. Darüberhinaus ist ein

          "„Die Vorwürfe treffen zu, ...Ich habe inzwischen eingesehen, dass ich einen Fehler gemacht habe“ Er bereue, was er getan habe."

          nicht gerade das, was, einem bei "umfassend gestanden und bereut" einfallen mag, sondern eher das absolute, trockenste Minimum um der Form gerade noch so Genüge zu tun.

          • @ioannis:

            Er ist arrogant und reagiert abweisend, weil die Vorwürfe und das entstandene Zerrbild um die Sache so heftig sind, das sie von ihm nur abgeschmettert werden können.

             

            Er will nicht vor anderen "unschuldig" gelten, sondern vor allem vor sich selber.

             

            Daher sein Inzistieren, das es sich nur um "Posingbilder" gehandelt habe.

             

            Er weiß natürlich selber, das er sich mindestens an der Grenzbereich des Missbrauchs von Kindern bewegt.

             

            Jemand mit solchen Neigungen, auch wenn in diesem Fall vielleicht tendenziell harmlos, wird viele Jahre im Gewissenskonflikt mit sich selbst stehen. Vermutlich seit seiner Pubertät, angefangen mit der unterstellbaren und vermutlich unterdrückten Homosexualität.

             

            Bei Edathy kommt diese Karriere in der Politik hinzu und die Notwendigkeit ein "sauberes" Selbstbild zu verkaufen.

             

            Vielleicht steht beides sogar in einem psychologischen Zusammenhang - die Rationalität mit der er die Welt begreift, die Aufrichtigkeit als Selbstbeweis von Verantwortung.

             

            Aufgrund der Dämonisierung des Themas gibt es keine Möglichkeit der sachlichen Auseinandersetzung. Auch nicht sich selbst gegenüber.

             

            Es ist übrigens bemerkenswert das er selbst an diesen Prozessen der Tabuisierung aktiv teilgenommen hat.

             

            Aber es ist auch kein Einzelfall, immer wieder sind es die "Hardliner" die selber die tiefsten Abgründe aufzeigen.

            • @CäptnTrips:

              "Aufgrund der Dämonisierung des Themas gibt es keine Möglichkeit der sachlichen Auseinandersetzung. Auch nicht sich selbst gegenüber."

              Das scheint leider zutreffend. Tabuisierung und Emotionalisierung machen überhaupt immer echte Fortschritte, und seien es nur gedankliche Herangehensweisen, sehr, sehr schwer - egal bei welchem Thema.

  • 1G
    1074 (Profil gelöscht)

    Was ich mich frage, ohne jetzt auf das Strafausmaß eingehen zu wollen:

    Wäre es auch bei einem rechtlosen Hartz IV-Empfänger oder einem unterjochden 5-Euro-Arbeitnehmer so ausgegangen?

     

    Mein Lektüre-Tipp für diesen Politdarsteller: Soulman –„Brainstorming eines Rasenden „ Der Roman erzählt auf humorvolle Wiese davon, wie heutzutage Menschen mit zunehmendem Alter der Wertlosigkeit preisgegeben sind.

    • @1074 (Profil gelöscht):

      @EINAR

       

      Spitzbube hat darauf bereits eine Antwort gepostet. Die Strafprozessordnung sieht Geldzahlung nur als eine von mehreren Formen der Widergutmachung vor.

       

      Es können auch gemeinnützige Arbeit angeboten werden oder ein Bemühen im direkten Täter-Opfer-Ausgleich.

       

      Es hängt da wohl immer vom Richter ab. Pauschal würd ich nicht behaupten wollen, das mittellosen bei berechtigtem Interesse ein Verfahren einzustellen nicht grundsätzlich Steine in den Weg gelegt werden.

       

      Grundsätzlich würde ich aber behaupten, das eine gewisse soziale Stellung und ein dickes Portmonnaie durchaus helfen können, Streitsachen vorteilhafz zu beeinflussen.

       

      Siehe Hoeneß... da sind