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Kinderehen in DeutschlandKeine Hochzeit unter 18

Die Regierung will religiöse und standesamtliche Trauungen Minderjähriger verbieten. Bisher gab es noch Ausnahmen ab 16 Jahren.

Aus Berlin

Judith Freese

taz/dpa | Zwei Geflüchtete: sie 14 Jahre, er 21 Jahre alt – verheiratet. Das Oberlandesgericht Bamberg hatte im Mai die Ehe einer Syrerin und ihres Cousins als rechtens anerkannt und damit eine bundesweite Debatte ausgelöst. Nach syrischem Recht, so die Begründung des Gerichts, sei die Ehe wirksam geschlossen worden.

Seit einem Monat berät eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe über ein Verbot von Kinderehen. Die Große Koalition hat sich nun mit einem konkreten Vorschlag in die Diskussion eingemischt: Die religiöse und weltliche Trauung Minderjähriger soll noch in diesem Jahr verboten werden. Das kündigte CDU-Fraktionsvize Stephan Harbarth am Mittwoch in den Stuttgarter Nachrichten an. Auch andere Bundestagsfraktionen sprachen sich bereits für ein solches Verbot aus. „Minderjährige gehören in die Schule, in die Ausbildung, nicht in die Ehe“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann Anfang September in einem Fraktionsbeschluss.

Durch die angestiegenen Zuwanderungszahlen, insbesondere muslimischer Menschen, leben mittlerweile fast 1.500 verheiratete Minderjährige im Land. Laut Zahlen des Innenministeriums stammt die größte Gruppe der minderjährig Verheirateten aus Syrien (664), dann folgen Afghanistan (157), Irak (100) und Bulgarien (65).

Bisher gab es für standesamtliche Trauungen in Deutschland eine Ausnahme für Minderjährige: Wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der künftige Ehepartner volljährig ist, konnten sie eine Befreiung des Familiengerichts bekommen. Diese Ausnahme soll künftig wegfallen. Auch eine religiöse Trauung soll künftig nicht mehr erlaubt sein. Sprich: Islamische Geistliche sollen keine Kinder mehr in Deutschland verheiraten dürfen. Für die Kirchen ist das Verbot laut CDU-Fraktionsvize Harbarth ohne Belang: „Die evangelische und die katholische Kirche sagen uns: Nach ihren Erhebungen gibt es bei ihnen in Deutschland keine Eheschließungen unter 18 Jahren.“

Auch im Ausland geschlossene Ehen sollen in Deutschland nur noch dann anerkannt werden, wenn beide Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung erwachsen waren.

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1 Kommentar

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  • jhwh

    Wohl vernünftig und im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention. Dort definiert Artikel 1 alle unter 18jährigen als "Kinder".