: Kinderbilder vor Gericht nur bedingt als Beweis zugelassen
■ Der Bundesgerichtshof legt Standards für Gutachten in Mißbrauchsprozessen fest
Karlsruhe (dpa/taz) – In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern festgelegt, daß Prozeßgutachten über die Glaubwürdigkeit angeblich sexuell mißbrauchter Kinder künftig bestimmten wissenschaftlichen Mindeststandards genügen müssen. Zudem müssen sie transparenter gestaltet werden und damit besser überprüfbar sein. Unter anderem haben psychologische Sachverständige die Anhaltspunkte offenzulegen, die für oder gegen die Glaubhaftigkeit der Aussage sprechen. Mit seiner Entscheidung hob der 1. BGH-Strafsenat ein Urteil des Landgerichts Ansbach vom Juli 1998 auf. Das Landgericht hatte einen 35jährigen wegen neunfachen sexuellen Mißbrauchs seiner heute 15jährigen Adoptivtochter zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Ihre Entscheidung hatten die Richter auch auf das – nach Auffassung des BGH mangelhafte – Gutachten einer Psychologin gestützt. Der Prozeß muß nun vor dem Landgericht Ansbach neu verhandelt werden. Nach den Worten des Senatsvorsitzenden Gerhard Schäfer ist die Bewertung von Kinderaussagen schwierig, weil Kinder ihre Schilderung möglicherweise unbewußt an die vermuteten Erwartungen von Erwachsenen anpassen würden.
Eine deutliche Absage erteilte der BGH der mitunter von Kinderschutzvereinigungen vorgenommenen Deutung von Kinderzeichnungen sowie der Verwendung von Puppen, die mit Genitalien ausgestattet sind. Solchen Methoden komme in der aussagepsychologischen Begutachtung keinerlei Bedeutung zu.
Bericht Seite 4
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen