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Keine schnelle Rettung

Die Gegner der Airbus-Werkserweiterung ins Mühlenberger Loch hinein (Foto: Henning Scholz) sind im Eilverfahren gescheitert. Wie das Bundesverfassungsgericht ges-tern mitteilte, hat es mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Werkserweiterung nicht zur Entscheidung angenommen. Das Hauptsache-Verfahren läuft unterdessen weiter. Kläger-Anwalt Rüdiger Nebelsieck hofft auf eine ers-te Entscheidung des Verwaltungsgerichts „noch in diesem Jahr“.

Das Verfassungsgericht führte aus, dass das Recht der zehn Privatkläger auf effektiven Rechtsschutz durch die Eilentscheidungen des Oberverwaltungsgerichts nicht verletzt worden sei. Denn eine Beeinträchtigung ihres Eigentums durch verstärkten Fluglärm sei frühestens 2004 zu erwarten. Somit gebe es ausreichend Zeit für eine Klärung im Hauptsache-Verfahren.

Im Übrigen verwies das Gericht auf sein Urteil vom 10. Mai, in dem es die Verfassungsbeschwerden zweier Naturschutzverbände für unzulässig erklärt hatte: Die Vogelschutz- und die FFH-Richtlinie der EU gewährten keine subjektiven Rechte. Das Verbandsklagerecht gelte nicht für Landschaftsschutzgebiete. Der Europäische Gerichtshof hätte nur angerufen werden müssen, wenn die Meinung der Klägeranwälte eindeutig plausibler gewesen wäre als die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts. knö

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