Keine Speicherung erlaubt: Koalition stoppt Surfer-Protokolle
Die Speicherung der IP-Adressen beim Ansehen von Webseiten bleibt vorerst illegal. Nur ein Bundesamt soll IP-Adressen speichern dürfen.
FREIBURG taz Die Proteste von Datenschützern und Bürgerrechtlern hatten vorläufig Erfolg. Die Protokollierung von IP-Adressen auf Webseiten wird zunächst nicht legalisiert. Die von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geplante Änderung des Telemediengesetzes wird in dieser Wahlperiode nicht weiter verfolgt. Das bestätigten Koalitionskreise gegenüber der taz.
Viele Webseitenbetreiber speichern heute schon die IP-Adressen der Internetnutzer, die sich ihre Seiten ansehen. Dies dient statistischen Zwecken und der Abwehr von Hackerangriffen. Die IP-Adresse wird vom Provider bei der Einwahl ins Internet vergeben und besteht aus bis zu 12 Ziffern.
Nach Auffassung von Bürgerrechtlern wie Patrick Breyer vom AK Vorrat ist dies illegal. Er hat auch schon entsprechende Gerichtsurteile erstritten. Deshalb wollte die Bundesregierung die weitverbreitete Praxis legalisieren. Der AK Vorrat rief jedoch zu Protesten auf. Das Surfverhalten der Bürger dürfe nicht protokolliert werden.
Jetzt hat die Koalition vorerst nachgegeben. Das Vorhaben soll erst nach der Bundestagswahl wieder aufgenommen werden. "Wir wollen das nun nicht übers Knie brechen, die Bedenken der Datenschützer müssen ernsthaft geprüft werden", erklärte ein Unions-Abgeordneter. Die geplante Änderung des Telemediengesetzes war auch nur ein Anhängsel zu einem größeren Vorhaben, das der Koalition wichtiger ist: die Reform des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Das BSI soll künftig drei Monate lang bei allen Bundesbehörden die Protokolldaten der Internetseiten und des Mailverkehrs speichern und auswerten dürfen. Dies dient laut Gesetzentwurf nur der Abwehr von Spionage und Angriffen mit "Schadprogrammen".
Doch auch hiergegen protestierte Patrick Breyer vom AK Vorrat: "Es besteht die Gefahr, dass hochsensible Informationen über unsere Internetnutzung versehentlich abhanden kommen, veröffentlicht werden oder absichtlich zweckentfremdet werden."
Immerhin sieht das Gesetz auch die Weitergabe von Daten an Polizei und Verfassungsschutz vor, wenn dies der Abwehr von Gefahren dient.
Die Koalition will nun auch hier nachbessern. Erst am Donnerstag sprachen Koalitionsexperten darüber, dass man die Daten vor der Speicherung auch anonymisieren und pseudonymisieren könne. Endgültige Entscheidungen sollen noch im Mai fallen. Das BSI besteht seit 1991 und hat seinen Sitz in Bonn.
CHRISTIAN RATH
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