Kommentar: Keine Regelanfrage!
■ Zum neuen Einbürgerungsrecht
Es hatte der ganz große rot-grüne Wurf werden sollen: ein liberales Staatsbürgerschaftsrecht, Hinnahme der Mehrstaatlichkeit, weg vom völkischen „Blutrecht“. Und, das wurde auch die Ausländerbeauftragte Marieluise Beck (Grüne) nie müde zu betonen: Schluss mit der Einbürgerung nach Tageslaune der Beamten. Keine Willkürakte mehr, sondern Verbindlichkeit. Heraus kam ein müder Kompromiss. Die letzte in einer Kette von Kapitulationen lieferte Rot-Grün mit der Hinnahme von Ausführungsvorschriften, die weiterhin dafür sorgen, dass, wer alle Sinne beisammen hat, sich nicht in Bayern einbürgern lässt, sondern in einem toleranteren Land.
Ob Bremen zu denen gehören wird, ist bisher völlig offen. Weder ist eindeutig, nach welchen Kriterien die Sprachkenntnisse beurteilt werden – welche Zeitung wird wohl vorgelegt, „Bild“ oder „FAZ“ –noch kann völlig ausgeschlossen werden, dass künftig jeder Einbürgerungswillige als potenzieller Verfassungsfeind gebrandmarkt wird. Wie sonst soll man es verstehen, wenn „in der Regel“ der Verfassungsschutz angerufen wird? So etwas nennt man nicht Liberalisierung, sondern Kriminalisierung. Und: Mit der Beschränkung auf bestimmte Gruppen wäre überhaupt nichts gewonnen: Wenn „der Kurde“ überprüft wird, „der Türke“ aber nicht, wird die Diskriminierung noch verstärkt. Ergo: Kein Verdacht – kein Verfassungsschutz. Jeannette Goddar
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