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Keine Osterweiterung

Der Prinz von Hannover muss auf seine Anwesen in Sachsen-Anhalt verzichten. Revision gescheitert

BERLIN dpa ■ Ernst August Prinz von Hannover erhält die nach dem Zweiten Weltkrieg enteigneten Grundstücke und Kunstgegenstände seiner Familie in Sachsen-Anhalt nicht zurück. Das hat das Bundesverwaltungsgericht gestern endgültig entschieden. Der Antrag des Welfenprinzen gegen eine Entscheidung des Magdeburger Verwaltungsgerichts ist damit abgelehnt. Dabei geht es unter anderem um zwei Schlösser, ein Klostergut, 10.000 Hektar Äcker und Wälder, deren geschätzter Wert im dreistelligen Millionenbereich liegt. Der Großvater des Prinzen hatte bei seiner Flucht 1945 das Vermögen zurückgelassen. Es wurde bis 1949 im Zuge der Bodenreform enteignet. Die Anwälte des Prinzen hatten argumentiert, der Großvater sei zum Ende des Krieges als britischer Staatsbürger Ausländer gewesen und hätte deshalb nicht enteignet werden dürfen. Der Opa war jedoch auch Deutscher. Das Enteignungsverbot gilt nur für Menschen, die nicht zugleich deutsche Staatsbürger waren.

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