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Kein WintermoratoriumWinterliche Haltung

Der Innensenator lehnt befristetes Bleiberecht für Roma ab und erntet dafür heftige Vorwürfe der Opposition.

Sollen wir sie hierlassen? Innensenator Michael Neumann (re.) und Bürgermeister Olaf Scholz bestimmen gemeinsam die Richtlinien der Flüchtlingspolitik und mögen keine Kollektivlösungen. Bild: dpa

HAMBURG taz | Auch in Hamburg gibt es eine Große Koalition: Während die Grünen am Mittwoch in der Bürgerschaft einen winterlichen Abschiebestopp für Roma in verschiedene Balkanländer forderten, übten SPD und CDU den Schulterschluss. Sie sahen sich in der emotional geführten Debatte schweren Vorwürfen von Linken, Grünen und FDP ausgesetzt.

Aktueller Anlass der gelb-rot-grünen Kritik waren die Äußerungen eines Innenbehördensprechers in der taz, es gebe „keine neuen Argumente“ für das schon mehrfach geforderte „Wintermoratorium“. Im Winter sei es ja nicht nur auf dem Balkan kalt. Ein Argument, das Innensenator Michael Neumann (SPD) in der gestrigen Debatte noch einmal bekräftigte.

Es gebe „kein einziges Argument gegen einen winterlichen Abschiebungsstopp“, konterte Christiane Schneider (Linke). Die Grüne Christa Goetsch warf Neumann vor, „den Zynismus ihres Sprechers noch zu toppen“. Goetsch nannte ein konkretes Beispiel für die Politik des SPD-Senats: „Was hat es noch mit Sozialdemokratie oder humaner Flüchtlingspolitik zu tun, wenn eine durch Vergewaltigung traumatisierte Mutter getrennt von ihren Kindern abgeschoben wird?“

Hamburgs stellvertretender FDP-Vorsitzender Finn Ole Ritter kämpfte wacker für das Bleiberecht der Roma und das seiner Partei in der Bürgerschaft und scholt den Umgang des Senats mit den Flüchtlingen als „planlos und kaltherzig“. Die RednerInnen verwiesen auf Schleswig-Holstein, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern, die bereits ein Wintermoratorium für die Abschiebung von Roma beschlossen haben. „Es bedarf nur einer kleinen Geste der Humanität“, so die Grüne Antje Möller.

Neumann hingegen beharrt auf Einzelfallprüfungen anstelle einer Kollektivlösung. Ein „jahreszeitlich bedingter Abschiebestopp“ für eine bestimmte Flüchtlingsgruppe wäre „willkürlich und den Menschen nicht erklärbar“.  

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9 Kommentare

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  • Dieses Foto kann man gar nicht oft genug veröffentlichen - es spricht Bände!

  • @Hannes: Nö, weder "wir" noch du entscheiden/entscheidest wer Flüchtling ist. Das ergibt sich aus dem Gesetz, § 5 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz. Flüchtling ist derjenige, bei dem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder ein Verwaltungsgericht die Flüchtlingseigenschaft festgestellt haben. Wurde diese rechts- oder bestandskräftig nicht festgestellt und liegen keine anderen Abschiebungshindernisse vor, sind und bleiben es illegal eingereiste vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer.

    • @Chris:

      jo, und Tor ist wenn der Schiedsrichter pfeift...,

  • Niemand muss abgeschoben werden. Für die freiwillige Ausreise - wenn denn kein Rechtsgrund besteht, um hierbleiben zu können - gibt es sogar finanzielle Rückkehrhilfen. Wer allerdings einer vollziehbaren Ausreiseaufforderung nicht nachkommt, der wird dem Verwaltungszwang unterworfen.

     

    Das Asylrecht ist kein Einwanderungsrecht für jedermann, der eine traurige Geschichte oder laut jammern und klagen erzählen kann.

  • SH
    Sebastian Haffner

    Danke - auch für das passende Foto

  • NS
    Na sowas

    Im Winter zu kalt, im Sommer zu heiss. Für Frühling und Herbst wird sich dann schon noch ein Argument finden lassen.

  • P
    Pudel

    Viele Kommunen beklagen, dass die Übernachtungsplätze, die eigentlich den politischen Flüchtlingen wie den Syrern zu Verfügung stehehn sollten, von den Roma besetzt werden. Diese sind aber keine Flüchtlinge und sind deswegen auch nachrangig zu versoregn. Herr Scholz hat Recht mit seiner handlungsweise.

    • H
      Hannes
      @Pudel:

      Genau! Wer Flüchtling ist, entscheiden immer noch wir!!! -Ironie aus-

      • P
        Pudel
        @Hannes:

        Nein, entscheiden tun das die Gesetze. Vielleicht bilden Sie sich dementsprechend einmal fort. Noch Fragen?