: Kein Stasi-Auschuß
■ SPD und CDU in Sachsen-Anhalt uneinig. Streitpunkt ist DVU. PDS gegen Überprüfung
Berlin (taz) – Vorerst wird es im Landtag von Sachsen-Anhalt keinen Ausschuß zur Überprüfung von stasibelasteten Abgeordneten geben. Die CDU widersetzte sich am Donnerstag einem Antrag der SPD, aus dem Gremium die Abgeordneten der rechtsextremen DVU auszuschließen. Die PDS hatte sich zuvor grundsätzlich gegen den Ausschuß ausgesprochen. Der Niederlage der SPD war ein taktisches Gezerre vorausgegangen. Um den Ausschuß zu installieren, hätte es im Landtag von Magdeburg einer Zweidrittelmehrheit bedurft. Dazu wären neben den Stimmen der SPD und CDU auch die von mindestens drei der ingesamt 16 DVU-Abgeordneten notwendig gewesen.
Im Gegensatz zur CDU hatte die SPD es aber abgelehnt, mit der DVU die Entscheidung herbeizuführen. Am Donnerstag reichten die Sozialdemokraten daher einen Antrag ein, der nur noch SPD- und CDU-Parlamentarier in dem Ausschuß vorsah. SPD-Fraktionschef Rüdiger Fikentscher hatte zuvor erklärt, nur „Personen unseres Vertrauens“ sollten an den Überprüfungen von möglicherweise stasibelasteten Abgeordneten teilhaben. Und weiter: „Wir wollen nicht, daß DVU-Abgeordnete in diesen brisanten Akten lesen dürfen.“
Fikentschers Ansinnen lehnte wiederum die CDU brüsk ab. Ihr Fraktionschef Christoph Bergner begründete dies mit prinzipiell verfassungsrechtlichen Bedenken. Allen Fraktionen, die überprüft werden sollten, „muß auch ein Sitz im Ausschuß zustehen“, erklärte Bergner.
In den letzten Wochen waren zwei Abgeordnete des Landtags von Sachsen-Anhalt wegen Stasi- Verdachts in die Schlagzeilen geraten. Neben Jörg Büchner von der DVU war dies die PDS-Abgeordnete Gudrun Tiedge (die taz berichtete). Die nominierte Vorsitzende des Rechtsausschusses im sachsen-anhaltinischen Landtag hatte zugegeben, als Schülerin zeitweise mit der Stasi zusammengearbeitet zu haben. In beiden Fällen soll nun auf Antrag des Landtagspräsidenten, seiner zwei Stellvertreter und des Stasi-Auschuß-Vorsitzenden aus der letzten Legislaturperiode die Gauck-Behörde tätig werden. Dies ist rechtlich bei einem „begründetem Verdacht“ und gegen den Willen der betroffenen Abgeordneten möglich.
Ob am Ende im Landtag nicht doch noch ein Stasi-Ausschuß gebildet wird, hängt von der weiteren Haltung der Sozialdemokraten ab. Zunächst aber gingen die Abgeordneten in die parlamentarische Sommerpause. Für den Herbst aber kündigte die CDU-Fraktion einen neuen Anlauf in dieser Sache an. Severin Weiland
Kommentar Seite 9
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