Kein Raum für Landesparteitag in Berlin: AfD soll wieder rausfliegen
Fast hätte es geklappt: Ihren nächsten Parteitag wollte die AfD Berlin in Tempelhof-Schöneberg abhalten. Doch daraus wird wohl nichts.
BERLIN taz | Die Berliner AfD hat weiterhin massive Probleme, Räumlichkeiten für ihre Landesparteitage zu bekommen. Wie der zuständige Stadtrat von Tempelhof-Schöneberg der taz am Freitag mitteilte, soll ein bereits geschlossener Nutzungsvertrag, der es der Partei erlaubt hätte, ihren für den 1. September geplanten Parteitag im Gemeinschaftshaus Lichtenrade und damit in Räumen des Bezirks abzuhalten, wieder aufgelöst werden.
Den Antrag auf Nutzung der Räumlichkeiten hatte der AfD-Bezirksverband gestellt, weshalb der zuständige Sachbearbeiter offenbar davon ausgegangen sei, dass es sich um eine bezirkliche Veranstaltung handele, so Bezirksstadtrat Jörn Oltmann (Grüne). Nachdem er durch die taz-Anfrage erfahren habe, dass es sich bei der Veranstaltung um einen Landesparteitag handele, werde er nun aber seinen Bereich anweisen, die Nutzungsvereinbarung aufzuheben. „Es ist klar festgehalten, dass das Bezirksamt nur Kreisverbänden und Bezirksgruppen Räume zur Verfügung stellen muss“, so Oltmann. Bei ihrem letzten Parteitag im Mai war es der AfD noch gelungen, diesen im Gemeinschaftshaus Lichtenrade abzuhalten.
Die linke Kampagne Kein Raum der AfD, die zum Landesparteitag eine Gegendemonstration plant, hatte die Raumvergabe an die AfD am Freitag zunächst scharf kritisiert: „Wenn selbst sächsische Gerichte der AfD das Attribut ‚rechtsradikal‘ bescheinigen, muss der Mythos der demokratischen Partei endlich begraben werden“, hieß es in einer diesbezüglichen Pressemitteilung.
Gegenüber der taz sagte Oltmann, er selbst teile ebenfalls die Einschätzung, dass es sich bei der AfD um eine rechtsextreme Partei handele. Da es sich um eine bei Wahlen zugelassene Partei handele, sei er nichtsdestotrotz dem Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet. Die klare Einschränkung auf eine bezirkliche Nutzung biete aber bereits genug Anlass, die Nutzungsvereinbarung aufzuheben.
Querelen um das Landesschiedsgericht
Der einzige Tagesordnungspunkt auf dem geplanten Parteitag ist die Neuwahl des Landeschiedsgerichts. Um dieses Gremium, das unter anderem über Parteiausschlüsse entscheiden soll, gibt es in der Berliner AfD schon lange Querelen, was neben persönlichen Streitereien innerhalb der Partei vor allem daran liegt, dass die Ausschlussverfahren politisch stark aufgeladen sind und mit über die Ausrichtung der Partei entscheiden. Die Neuwahl ist nötig geworden, nachdem im Mai alle drei RichterInnen des Landesschiedsgerichts zurück getreten waren. Ob sie gelingt, ist allerdings unklar: Bisher haben sich nach Informationen der taz kaum BewerberInnen für diese Posten gefunden.
Bei den zahlreichen Ausschlussverfahren der Berliner AfD zeichnet sich bisher ein klares Muster ab: Fällt ein Parteimitglied mit rechtsextremen Positionen und Aktivitäten auf und entsteht daraufhin großer öffentlicher Druck, wird ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet und damit Handlungswille demonstriert – man denke etwa an die Marzahner Abgeordnete Jessica Bießmann, die vor Weinflaschen mit dem Konterfei Hitlers posierte. Diese Ausschlussverfahren werden dann jedoch in der Regel so lange verschleppt, bis das öffentliche Interesse nachgelassen hat, oder stillschweigend ganz fallengelassen. Auch im Fall Jessica Bießmann entschied das Landesschiedsgericht im Mai, diese werde nicht aus der AfD ausgeschlossen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Pistorius lässt Scholz den Vortritt
Der beschädigte Kandidat
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu
Wanted wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen
Haftbefehl gegen Netanjahu
Begründeter Verdacht für Kriegsverbrechen
Böllerverbot für Mensch und Tier
Verbände gegen KrachZischBumm
Neue EU-Kommission
Es ist ein Skandal
Nahost-Konflikt
Alternative Narrative