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Kein Neonazi-Aufmarsch

Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat eine für diesen Sonnabend in Elmshorn angemeldete Neonazi-Demonstration gestern vollständig untersagt. Das Gericht hob damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf, das eine Kundgebung unter Auflagen erlaubt hatte. Gegen den geplanten Aufmarsch der Rechtsextremen hatte sich im Kreis Pinneberg ein breites Bündnis gebildet, das von vielen namhaften Künstlern unterstützt wird.

Die vom Hamburger Rechtsradikalen Christian Worch angemeldete Demonstration sollte unter dem Motto stehen „Freiheit für alle verfolgten Nationalisten“. Dieses Motto müsse in Verbindung mit Aufrufen des Antragstellers gesehen werden, gab das OVG zur Begründung seiner Entscheidung an. In diesen Aufrufen werde die Freilassung für in Untersuchungshaft befindliche kriminelle Schläger der „rechten Szene“ aus dem Kreis Pinneberg gefordert und zum Kampf um die Straße aufgerufen.

Es sei für die Allgemeinheit unerträglich, dass öffentlich für diejenigen Freiheit gefordert werden soll, die maßgeblich durch schwere Straftaten zur besonderen Situation in Elmshorn beigetragen und dabei Menschen zum Teil erheblich verletzt hätten, schreibt das OVG. Ebenso unerträglich wäre es, einer nachgewiesenermaßen gewaltbereiten Gruppe durch die Wahrnehmung demokratischer Rechte die Verhöhnung und weitere Verunsicherung ihrer Opfer zu ermöglichen, indem sie öffentlich einen Verzicht auf den Strafverfolgungsanspruch des Staates propagierten.

Das Urteil des OVG ist nur noch beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anfechtbar. Der Kreis Pinneberg begrüßte in einer ersten Reaktion das Verbot durch das OVG. lno

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