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„Katastrophe für die FDP“: 12 Millionen zuviel kassiert

■ Gericht: Bescheid zur Parteienfinanzierung 1996 aus formalen Gründen unrechtmäßig

Köln (AFP) – Die FDP hat nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Köln 1996 knapp 12,4 Millionen Mark zu Unrecht aus der Parteienfinanzierung erhalten. Das Gericht hob gestern abend den entsprechenden Bewilligungsbescheid der Bundestagsverwaltung auf. Welche konkreten Konsequenzen das Urteil für die FDP hat, blieb zunächst offen. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich. Ein FDP-Sprecher kündigte an, man werde alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.

Der Vorsitzende Richter Gunther Friedrich begründete die Entscheidung mit einem fehlenden Antrag der FDP auf Festsetzung der gesamten Parteienmittel für das vergangene Jahr. Die Liberalen hätten am 11. Januar 1996 lediglich einen Antrag auf Abschlagszahlungen nach dem Parteiengesetz gestellt. Dabei sei ihnen die Notwendigkeit, einen zweiten Antrag spätetens bis 30. September 1996 zu stellen, bekannt gewesen. Darüber hinaus habe die FDP vom Urteil des Verwaltungsgerichts Köln gegen die „Republikaner“ gewußt, die denselben Fehler begangen hätten und deren Klage zurückgewiesen wurde.

Der Vorsitzende Richter der für Parteienfinanzierung zuständigen 23. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln, Friedrich, sagte während der mündlichen Verhandlung, offenbar handele es sich bei diesem Antrag um ein „bedauerliches, vielleicht sogar schlimmes Versehen“. Friedrich fuhr fort: „Natürlich ist das eine Katastrophe für die FDP“, die offenbar „nur durch ein formales Versehen“ zustande gekommen sei.

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