Katar und seine Opfer (5): Mohammeds Gedicht und seine Strafe

Der Dichter Mohammed Al-Ajami, genannt Mohammed Ibn Al-Dhib, wurde 2011 wegen eines Gedichts verhaftet. Nun wurde er erneut verurteilt.

Eine Symbol-Illustration eines Kopfes

Illustration: taz

„Wolfssohn“, so lautet der Nachname, den der katarische Dichter Mohammed Ibn Al-Dhib für sich gewählt hat. Mit bürgerlichem Namen heißt er Mohammed Al-Ajami und ist dem katarischen Regime schon lange ein Dorn im Auge. 2011 wurde Ibn Al-Dhib erstmals in Doha verhaftet. Der Vorwurf: Er solle in einem Gedicht den Emir beleidigt haben und rufe zum Umsturz auf. Zu dieser Zeit studierte Ibn Al-Dhib Literaturwissenschaften in Kairo.

Unklar blieb zunächst, auf welches Werk die Justiz sich bei der Anklage überhaupt bezog. Vermutungen lauteten etwa, Auslöser sei das Gedicht „Tunesischer Jasmin“, in dem er schreibt: „Angesichts der Repression sind wir alle Tunesien.“ Amnesty International nannte später ein anderes Gedicht, das Ibn Al-Dhib im August 2010 vor einem privaten Publikum in seiner Wohnung vortrug und das von einer Person bei Youtube hochgeladen wurde. Mohammed Ibn Al-Dhib blieb fünf Monate in Isolationshaft und wurde 2012 in einem geheimen Verfahren zu lebenslanger Haft verurteilt. Zuvor wurde er gezwungen, ein Dokument mit falschen Angaben zu unterzeichnen.

In Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt

Weltweit gab es Proteste gegen das Urteil. 2016 schließlich erhielt der Dichter eine königliche Begnadigung. Aus den Augen der Behörden war er nicht. 2022 wurde Mohammed Ibn Al-Dhib, der mittlerweile wohl in den Vereinigten Arabischen Emiraten lebt, in Abwesenheit erneut zu lebenslanger Haft verurteilt. Auslöser diesmal: Der Dichter soll auf Social Media die Demonstrationen des Al-Marrah-Stammes unterstützt haben.

Lebenslange Haftstrafen erhielten auch die beiden Anwälte und Brüder Hazza und Rashid Ibn Ali Abu Sherida al-Marri. Stammesmitglieder hatten 2021 friedlich gegen die Wahl des Schura-Rats demonstriert. Die Al Marrahs, eine Beduinengruppe mit Wurzeln in Saudi-Arabien, wurden von der Wahl ausgeschlossen, da sie als Zugewanderte gelten. Hazza bin Ali Abu Shurayda al-Marri hatte auf Twitter gegen das Wahlgesetz protestiert und die Freilassung von Kritikern gefordert.

Dichter Mohammed Ibn Al-Dhib hat indes schon im Gefängnis aufgeschrieben, was er von diesem System hält: „Ich bin nichts als ein Gefangener /in einer Isolationszelle / Hier in meinem Land Unterdrückung / ist das, was uns unsere Rechte nimmt“.

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