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Kassen zahlen Körperumbau

Also doch! Private Krankenkassen müssen Transsexuellen die Geschlechtsumwandlung bezahlen, wenn der oder die Betroffene an der Transsexualität leidet. Ein entsprechendes Urteil habe jetzt das Oberlandesgericht Köln gefällt, bestätigte ein Gerichtssprecher. Damit schlossen sich die OLG-Richter einem Urteil des Landgerichts Köln vom Herbst 1993 an und wiesen die Berufung einer privaten Krankenkasse zurück. Foto: Archiv

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