piwik no script img

Kartellvorwurf gegen AutobauerEU-Razzia bei BMW

Die Aufregung um die Kartellvorwürfe gegen deutsche Autobauer hat sich weitgehend gelegt, da wagt sich Daimler aus der Deckung. Und BMW bekommt Besuch.

Wurde offenbar „nicht angekündigt“ überprüft: BMW Foto: dpa

Stuttgart dpa | Im Fall des Kartellverdachts gegen die deutsche Autoindustrie hat der Daimler-Konzern bei den EU-Behörden den Status als Kronzeuge beantragt. Man könne das nun öffentlich machen, sagte Finanzchef Bodo Uebber am Freitag und bestätigte damit, worüber lange spekuliert worden war. „Es ist gegenwärtig offen, ob die Europäische Kommission ein formelles Verfahren einleiten wird“, sagte Uebber weiter – und betonte außerdem, dass Daimler derzeit keine Notwendigkeit sehe, ein finanzielles Polster für mögliche Strafen zu bilden.

Der Kronzeuge in Kartellverfahren darf in der Regel auf den größten Nachlass bei Strafzahlungen bis hin zur kompletten Verschonung hoffen. Noch immer ist allerdings unklar, was an den Vorwürfen überhaupt dran ist.

„Mehr dürfen wir hierzu derzeit auf Grund des erwähnten Antrags auf Bußgeldimmunität nicht sagen“, sagte Uebber. Daimler kooperiere weiterhin vollumfänglich mit den Behörden. Wann genau der Konzern den Antrag eingereicht hat und was er darin den Aufsehern preisgibt, wollte der Finanzchef auch auf Nachfrage nicht sagen.

Bei der EU-Kommission läuft derzeit eine Voruntersuchung zu den Vorwürfen. BMW und Daimler sowie VW samt Töchtern Audi und Porsche sollen sich jahrelang in geheimen Zirkeln über ihre Autos, Kosten und Zulieferer ausgetauscht haben. Solche Absprachen unter Autobauern sind durchaus üblich – zum Beispiel, um Standards für die Ladung von Elektroautos abzusprechen. Die Frage ist aber, ob in diesem Fall eine Grenze überschritten wurde.

Die EU-Kommission teilte mit, es habe eine „nicht angekündigte Prüfung“ bei einem deutschen Autobauer gegeben. Namen nannte sie nicht. Ein VW-Sprecher sagte auf Anfrage, dass bisher keine Mitarbeiter der EU-Kommission in Wolfsburg oder Ingolstadt tätig waren. Auch bei Daimler waren keine Mitarbeiter der Brüsseler Behörde erschienen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

4 Kommentare

 / 
  • Die Daimler AG hat keine "Selbstanzeige" abgegeben, wie man immer wieder lesen kann. Sie hat die Kartellbehörden darüber informiert, dass sie in bestimmten, die Branche betreffenden Fragen mit Konkurrenten kooperiert habe, was jedoch technische Gründe gehabt haben soll. Eine Eignung zur Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts habe man nicht gesehen oder gar beabsichtigt, im Gegenteil: durch das Setzen von Standards werde Wettbewerb erst ermöglicht.

     

    Nur für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Kommission dies als wettbewerblich relevant erachten sollte, will man dies als Kronzeugenantrag verstanden wissen.

  • Wer nachweisen kann, dass er im fraglichen Zeitraum ein Auto bei den betroffenen Autobauern erworben hat, müsste ad officio entschädigt werden. Eine Immunität müsste sich lediglich auf die Strafverfolgung natürlicher Personen beziehen (derzeit nicht möglich), aber ein Bußgeld der jur. Person des Privatrechts unberührt lassen. Das fände ich etwa gerecht.

    • 8G
      80576 (Profil gelöscht)
      @Gerhard Krause:

      "Wer nachweisen kann, dass er im fraglichen Zeitraum ein Auto bei den betroffenen Autobauern erworben hat, müsste ad officio entschädigt werden."

       

      Wofür?

  • Manoman - is dat hier was dröge!

     

    "…Die EU-Kommission teilte mit, es habe eine „nicht angekündigte Prüfung“ bei einem deutschen Autobauer gegeben.…"

     

    Frauman darf sich das durchaus auf fettem -

    RTL/VOX-etc-Krimi-Niveau vorstellen!

    "Na du fährst mit der Crew vor & kommst mit den

    Wagen nicht durch die Schranke - weil der

    Pförtner erst mal telefonieren & vor allem alle

    Ausweise kontrollieren muß!

    Da du das schon kennst - schickst du im geeigneten

    Moment einen los - der geht um's zentrale

    Verwaltungsgebäude herum! &

    Der sammelt alle rein zufällig auf dem Rasen oder

    Kies rumliegenden Ordner ein!

    Bist du dann endlich im Vorstandsbüro gelandet -

    Hälst du die Regallücken sorgfältig fest &

    Nimmst sicherheitshalber die nebenstehenden

    Ordner - natürlich unter Protest - gleichzeitig mit!

    Notfalls versiegelst du das Büro! -

    Eigentlich ist es ganz lustig!"

     

    So geht das.

    (Sorry - ich zitier ja nur!;))

    Wir dürfen also gespannt sein -

    "Frühstückskartell" - läßt grüßen!

    Newahr. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Fr%C3%BChst%C3%BCckskartell