Karlsruhe urteilt: Linken-Klage ohne Erfolg
Das BVerfG meint: Ein Ausschuss braucht Spielraum für die Kompromissfindung. Die Linksfraktion hatte für mehr Beteiligung und Rechte plädiert.
Foto: Reuters/Axel Schmidt
afp | Kleine Oppositionsparteien wie die Linke haben keinen Anspruch auf eine formelle Beteiligung an Untergremien des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat. Der Vermittlungsausschuss solle Kompromisse in schwierigen Gesetzgebungsverfahren finden und habe deshalb einen weiten Gestaltungsspielraum für die Besetzung seiner Arbeitsgruppen, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil.
Damit scheiterte die Klage unter anderem der Linksfraktion. Sie hatte geklagt, weil eine ihrer Abgeordneten bei der Suche nach einem Kompromiss zur Hartz-IV-Gesetzgebung im Jahr 2010 nicht an einer Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses sowie an informellen Gesprächen hatte teilnehmen dürfen.
Dem Gericht zufolge gilt das sogenannte Prinzip der Spiegelbildlichkeit im Bundestag, wonach dort jeder Ausschuss ein verkleinertes Abbild des Plenums sein muss, zwar auch für den Vermittlungsausschuss, nicht aber für dessen Arbeitsgruppen oder gar für informelle Gesprächsrunden außerhalb des Vermittlungsausschusses.
Das Gremium soll laut Urteil bei schwierigen Gesetzgebungsvorhaben einen „politischen Kompromiss“ zwischen Bundestag und Bundesrat finden. Im sei deshalb „ein weiter Spielraum autonomer Verfahrensgestaltung“ eingeräumt. (Az. 2 BvE 1/11)
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