Karlsruhe soll Legalität prüfen: NPD bemüht Verfassungsrichter
Die NPD hat das Verfassungsgericht angerufen: Es soll feststellen, ob die Partei verfassungmäßig ist oder nicht. Für das Gericht ist das juristisches Neuland.
KARLSRUHE dapd | Die rechsextreme NPD will mit einem Antrag in Karlsruhe ihre eigene Verfassungsmäßigkeit feststellen lassen und damit offenbar einem drohenden Verbotsverfahren zuvorkommen. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts sagte am Dienstag, der Schriftsatz sei eingegangen. Die Partei wolle vom höchsten deutschen Gericht feststellen lassen, dass sie „nicht verfassungswidrig“ im Sinne des Grundgesetzes ist.
Es sei „in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts der erste Antrag einer Partei, ihre eigene Verfassungsmäßigkeit feststellen zu lassen“, sagte der Gerichtssprecher. Wie viel Zeit die Prüfung des Antrages in Anspruch nehmen werde, sei derzeit nicht abzusehen. Nach dem relevanten Artikel 21, Absatz 2 des Grundgesetzes sind Parteien verfassungswidrig, „die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“.
Über die Frage der Verfassungswidrigkeit einer Partei darf allein das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Das Gericht hatte ein erstes Verbotsverfahren 2003 gestoppt, weil in den Führungsgremien der NPD zahlreiche Informanten für den Verfassungsschutz tätig waren. Als zugelassene Partei wird die NPD derzeit zu großen Teilen mit Steuergeldern finanziert. Ein Verbot würde die Zahlungen stoppen.
Die NPD will sich nach eigenen Angaben mit ihrem nun gestellten Antrag dagegen wehren, „dass fortwährend die Verfassungswidrigkeit behauptet wird, ohne jedoch einen Verbotsantrag zu stellen“. Der NPD-Parteivorstand betrete mit dem Antrag, der sich gegen die drei Verfassungsorgane Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat richte, „juristisches Neuland“, betonte die NPD auf ihrer Homepage. Das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht sehe „einen derartigen Antrag nicht vor“. Sollte das Verfassungsgericht den Antrag der NPD zurückweisen, werde die Partei umgehend den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg anrufen.
Erneutes Verbotsverfahren gefordert
Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) hatte sich am Dienstag weiter für ein erneutes NPD-Verbotsverfahren stark gemacht. Kurz vor einem Treffen der CDU-Innenminister sagte er im rbb-Sender radioeins: „Berlin wird in dieser Frage nicht wackeln.“ Zu der Materialsammlung über die NPD aus den Ländern sagte er, diese sei sehr umfangreich. Er denke, „dass es gute Ansätze gibt, um der NPD nachzuweisen, was man nachweisen muss – nämlich eine aggressive kämpferische Grundhaltung gegen unsere Demokratie“.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat sich zuletzt skeptisch zu einem neuen Verbotsverfahren geäußert. Er befürchtet, die NPD könnte bei einem Fehlschlag des Verbotsantrags aufgewertet werden.
Die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregime – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA) betonte am Dienstag in Berlin, mit dem jetzigen Antrag zeige der NPD-Bundesvorsitzende Holger Apfel Nerven. Deutlich werde damit, dass die Parteiführung und die verunsicherte Anhängerschaft der NPD „in der Defensive“ seien.
Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen
Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Comeback der Linkspartei
„Bist du Jan van Aken?“
Soziologische Wahlforschung
Wie schwarz werden die grünen Milieus?
Streit um tote Geiseln in Israel
Alle haben versagt
Nach Taten in München und Aschaffenburg
Sicherheit, aber menschlich
Klimaneutral bis 2045?
Grünes Wachstum ist wie Abnehmenwollen durch mehr Essen
Geiselübergabe in Gaza
Gruseliges Spektakel