: Karlsruhe kippt Postdoc-Regel
Berliner Hochschulen müssen doch keine Entfristungszusagen geben
Von Ralf Pauli
Im Jahr 2021 beschloss Berlin ein bundesweit einzigartiges Hochschulgesetz. Es verpflichtete die staatlichen Hochschulen, befristet angestellten promovierten Forscher:innen – sogenannten Postdocs – eine Dauerstelle zuzusagen. Damit wollte die damalige rot-rot-grüne Landesregierung die hohe Befristungsquote an den Hochschulen senken. Die Humboldt-Universität jedoch sah die Kompetenz des Landes übertreten und reichte Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein – mit Erfolg.
Am Donnerstag erklärte das Bundesverfassungsgericht den umstrittenen Passus im Berliner Hochschulgesetz für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig. Aus Sicht der Richter:innen greife der Passus in das Grundrecht auf Freiheit der Wissenschaft ein.
Der Deutsche Hochschulverband begrüßte die Entscheidung. Es sei gut, dass ausschließlich der Bund über gesetzliche Regeln zu Dauer und Beendigung von Arbeitsverhältnissen an staatlichen Hochschulen bestimmen könne, sagte Geschäftsführerin Yvonne Dorf.
Andreas Keller von der Bildungsgewerkschaft GEW hingegen nannte es bedauerlich, dass Karlsruhe in seinem Urteil den Ländern enge Grenzen setze, was die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft angehe. Keller forderte den Bund auf, nun mit einer „wasserdichten bundesgesetzlichen Regelung“ die Weichen für mehr Dauerstellen an Hochschulen zu stellen.
Für Forscher:innen in Berlin hat das Urteil keine unmittelbaren Auswirkungen. Die Postdoc-Regelung wurde wegen juristischer Bedenken mehrfach ausgesetzt – im Entwurf des neuen Hochschulgesetzes von CDU und SPD kommt der Passus nicht mehr vor. (mit dpa)
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