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Karlsruhe kippt Postdoc-Regel

Berliner Hochschulen müssen doch keine Entfristungszusagen geben

Von Ralf Pauli

Im Jahr 2021 beschloss Berlin ein bundesweit einzigartiges Hochschulgesetz. Es verpflichtete die staatlichen Hochschulen, befristet angestellten promovierten For­sche­r:in­nen – sogenannten Postdocs – eine Dauerstelle zuzusagen. Damit wollte die damalige rot-rot-grüne Landesregierung die hohe Befristungsquote an den Hochschulen senken. Die Humboldt-Universität jedoch sah die Kompetenz des Landes übertreten und reichte Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein – mit Erfolg.

Am Donnerstag erklärte das Bundesverfassungsgericht den umstrittenen Passus im Berliner Hochschulgesetz für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig. Aus Sicht der Rich­te­r:in­nen greife der Passus in das Grundrecht auf Freiheit der Wissenschaft ein.

Der Deutsche Hochschulverband begrüßte die Entscheidung. Es sei gut, dass ausschließlich der Bund über gesetzliche Regeln zu Dauer und Beendigung von Arbeitsverhältnissen an staatlichen Hochschulen bestimmen könne, sagte Geschäftsführerin Yvonne Dorf.

Andreas Keller von der Bildungsgewerkschaft GEW hingegen nannte es bedauerlich, dass Karlsruhe in seinem Urteil den Ländern enge Grenzen setze, was die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft angehe. Keller forderte den Bund auf, nun mit einer „wasserdichten bundesgesetzlichen Regelung“ die Weichen für mehr Dauer­stellen an Hochschulen zu stellen.

Für For­sche­r:in­nen in Berlin hat das Urteil keine unmittelbaren Auswirkungen. Die Postdoc-Regelung wurde wegen juristischer Bedenken mehrfach ausgesetzt – im Entwurf des neuen Hochschulgesetzes von CDU und SPD kommt der Passus nicht mehr vor. (mit dpa)

berlin

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