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Kanther soll vor Gericht

CDU-Spendenaffäre: Staatsanwaltschaft klagt Exinnenminister wegen Untreue an. Verfahren auch gegen Finanzberater Weyrauch und Schatzmeister Wittgenstein

BERLIN taz ■ Der frühere Bundesinnenminister und Law-and-order-Verfechter Manfred Kanther soll im Zusammenhang mit dem CDU-Spendenaffäre vor Gericht gestellt werden. Wie das Wiesbadener Tagblatt berichtet, hat die Staatsanwaltschaft dem Wiesbadener Landgericht am vergangenen Montag eine Klageschrift gegen den CDU-Politiker vorgelegt. Neben Kanther sollen auch der ehemalige Schatzmeister der Landespartei, Casimir Prinz Wittgenstein, sowie der frühere CDU-Finanzberater Horst Weyrauch, angeklagt werden. Der Zeitung zufolge umfasst die Anklageschrift 50 Seiten. Das Landgericht und das hessische Justizministerium lehnten eine Stellungsnahme ab.

Ende 1983 hatten Kanther, Weyrauch und Wittgenstein etwa 20,8 Millionen Mark aus der Kasse der Hessen-CDU in die Schweiz transferiert. Das versteckte Vermögen wurde in den Rechenschaftsberichten der Partei nicht angegeben und gegen Ende der 80er-Jahre als Darlehen oder Vermächtnis getarnt teilweise dem Landesverband zurückgeführt. Wittgenstein soll die Frankfurter CDU zwischen 1991 und 1999 mit insgesamt rund neun Millionen Mark aus der Schwarzgeldkasse alimentiert haben. Die beiden größten Geldtransfers von je rund 3,5 Millionen Mark 1991 und 1995 hatte Prinz Wittgenstein fälschlicherweise als „jüdische Vermächtnisse“ bezeichnet.

Umstritten ist in dem Fall die Frage einer möglichen Verjährung der Strafvorwürfe. Die Staatsanwaltschaft schließt dieses aus, da die Beschuldigten auch nach dem Transfer des Geldes in die Schweiz die Existenz der schwarzen Konten wissentlich über Jahre verscheiert haben. Bei Untreue tritt eine Verjährung nach fünf Jahren ein. Die CDU-Millionen wurden 1983 ins Ausland transferiert. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft beginnt die Verjährungsfrist aber erst 1998. WG

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