Kameras im Wald: Nicht nur Wild vor der Linse
Die Zahl der versteckten Fotofallen im Wald wächst rasant. Jäger wollen so die Wildfährten erfassen. Damit sind nicht alle einverstanden. Rheinland-Pfalz droht schon mit Strafen.
MAINZ dpa | Der alte Satz „Der Wald hat 1000 Augen“ bekommt eine neue Bedeutung: Nicht nur Tiere, sondern auch immer mehr Kameras beobachten Wanderer auf Waldwegen. Schon mehr als 100.000 Jäger haben in Deutschland Wildkameras im Wald montiert, vermutet der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner – illegal. Allein in seinem Bundesland schätzt er ihre Zahl auf gut 30.000 – auf Basis der Verkaufszahlen von Discountern, die die technisch immer ausgefeilteren Fotofallen bereits für rund 100 Euro anbieten.
Wagner droht Jägern in Rheinland-Pfalz, die trotz Aufforderung ihre Kameras zur Beobachtung von Wild nicht entfernen, ein Bußgeld von 5.000 Euro an. In der zweiten Jahreshälfte 2014 rechnet er mit ersten Gerichtsprozessen einiger weniger sich wehrender Jäger. „Wir sind bundesweit die ersten, die eine Bußgeldhöhe festgelegt haben“, sagt der Leiter Privater Datenschutz in Wagners Behörde in Mainz, Stefan Brink. „Ein Prozess bei uns könnte bundesweit Signalwirkung haben.“
Genehmigte Ausnahmen für fotografierende oder filmende Wildkameras seien für gesperrte Bereiche wie Wildbrücken über Straßen oder wissenschaftliche Projekte wie die Zählung seltener Tiere möglich. Die meisten der oft gut getarnten Waldspione mit Bewegungsmeldern könnten aber Spaziergänger, Pilzsucher und Jogger illegal erfassen. „Wer das weiß, für den ist das unbeschwerte Walderlebnis dahin“, betont Brink. „Wir haben schon über 100 Eingaben gegen Wildkameras bekommen.“
Zu Diskussionen kommt es auch in anderen Bundesländern. In Schleswig-Holstein hat kürzlich der Piraten-Politiker Patrick Breyer beklagt: „Kann man heutzutage nicht einmal mehr unbeobachtet im Wald spazieren gehen?“
Überwachung am Wegesrand
Eine Ausnahme bildet Hessen: Hier ist im Gegensatz zu anderen Ländern das Betreten etwa von Hochsitzen und Lockfütterungsstellen für Wild (Kirrungen) gesetzlich ausdrücklich verboten. Daher sei es hier zulässig, wenn Jäger abseits von Waldwegen und mit deutlichen Hinweisschildern Kameras anbrächten, sagt Michael Becker, Mitarbeiter des hessischen Datenschutzbeauftragten Michael Ronellenfitsch.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff ist für die elektronische Waldüberwachung nicht zuständig. Das sei Sache der Länder, erläutert ein Sprecher. Und deren Datenschutzbeauftragte gingen unterschiedlich vehement gegen Wildkameras vor.
Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz wehrt sich: „Ein Bußgeld von 5000 Euro halten wir für rechtswidrig“, sagt sein Sprecher Günther D. Klein. „Wir wollen einen Musterprozess führen, um uns zu verteidigen.“ Eine Kamera könne Jägern helfen, effektiver zu jagen, weil sie so besser wüssten, wann welches Wild unterwegs sei. „Berufstätige Jäger können nicht 24 Stunden im Wald sein.“ Außerdem könnten leichter Schüsse auf zu schonende Tiere vermieden werden – etwa auf weibliche Wildschweine mit Nachwuchs.
Zweitfunktion: Geheimes erspähen
Laut Klein bringen Jäger ihre Kameras dort an, wo es unwahrscheinlich sei, dass Waldbesucher vor die Linse gerieten – schon weil ihr Geruch das Wild vertreiben würde. Gar nichts hält der Landesjagdverband von Hinweisschildern: „Die wären eine Einladung zum Diebstahl.“ Klein verweist auch auf die Bitten von Bauern, verstärkt Wildschweine zu jagen, da ihre Bestände zunähmen und sie immer mehr Maisfelder schädigten. Überdies sagt der Sprecher: „Viele Käufer dieser Kameras hängen sie wohl auch in ihren Gärten auf.“
„Der Wald hat 1000 Augen“ – und die können auch Geheimes erspähen: Vor zwei Jahren hat eine Fotofalle in Österreich einen Kärntner Politiker zwischen Bäumen ertappt – in flagranti mit einer Geliebten.
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