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Kabinett stimmt für Uni-Reform

Die Ampel will Arbeitsbedingungen für Forscher verbessern

Nachwuchswissenschaftler sollen besser vor Kurzzeitverträgen geschützt werden. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Reform des sogenannten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf den Weg gebracht, wie das zuständige Bundesforschungsministerium (BMBF) mitteilte. Es regelt seit 2007 die Frage von Befristungen von Arbeitsverträgen für wissenschaftlich Beschäftigte an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Die Reform sieht die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten vor und nach der Promotion vor. Zudem sollen Promovierte künftig für maximal vier Jahre befristet beschäftigt werden dürfen. Bisher waren es sechs. Nach Angaben des BMBF ist der Anteil an Kurzzeitverträgen in der Wissenschaft immer noch hoch. Mindestens jeder dritte befristete Vertrag an Hochschulen hat demnach sogar nur eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. 2022 waren den Angaben zufolge an staatlichen Hochschulen von insgesamt 227.000 hauptberuflich wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten 178.000 befristet angestellt.

Die Pläne der Ampel werden von Betriebsräten, Gewerkschaften und Studierendenvertretern scharf kritisiert. Sie bezweifeln, dass sich für Nachwuchswissenschaftler dadurch spürbar etwas verbessert. Bemängelt wird unter anderem, dass das Gesetz es weiterhin kaum zulässt, für betroffene Beschäftigte abweichende Tarifvereinbarungen, also bessere Arbeitsbedingungen auszuhandeln. (taz, dpa)

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