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Kabinett diskutiert TeilhabegesetzLieben, ohne mitzuhaften

Der Entwurf für das Bundesteilhabegesetz steht. Das Vermögen des Partners bleibt bei vielen Betroffenen ab dem Jahre 2020 anrechnungsfrei.

Leichte Verbesserungen: vom Gesetz Betroffene demonstrierten am Bundestag für ihre Rechte Foto: dpa

Berlin taz | Viele Menschen mit Behinderungen sind nicht zufrieden, obwohl der Entwurf zum Bundesteilhabegesetz zuletzt nachgebessert wurde. Am Dienstag will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) den Entwurf im Kabinett vorstellen. Bei der Anrechnung von Partnereinkommen hat die Ministerin im Vergleich zum Referentenentwurf noch etwas nachgelegt.

Das Bundesteilhabegesetz betrifft jene 700.000 Schwerstbehinderten, die sogenannte Eingliederungsleistungen beziehen, also in Werkstätten arbeiten oder von Assistenten bei der Arbeit und in der Freizeit unterstützt werden. Darunter sind auch Menschen, die alleine leben und rundum von Assistenten betreut werden. Die Eingliederungsleistungen kosten Bund, Länder und Gemeinden jährlich 17 Milliarden Euro.

Wer Eingliederungsleistungen bezieht, darf laut Kabinettsentwurf ab dem Jahre 2017 ein eigenes Vermögen von rund 27.600 Euro anrechnungsfrei behalten. Der Freibetrag steigt ab dem Jahre 2020 auf 52.600 Euro im Jahr. Einkommen und Vermögen des Partners, die bislang zur Finanzierung mit herangezogen wurden, sind ab dem Jahr 2020 anrechnungsfrei.

Ein Problem war bisher die Anrechnung der staatlichen Leistungen bei „Doppelbeziehern“, also Betroffenen, die sowohl Eingliederungshilfe als auch Hilfe zur Pflege bekamen und außerhalb von Heimen lebten. Hier verbesserte Nahles den alten Referentenentwurf: Wer erwerbstätig ist und Eingliederung plus Hilfe zur Pflege bekommt, der darf ab dem Jahr 2020 auch ein Vermögen von 52.600 Euro besitzen, ab dem Jahr 2020 sind zudem das Einkommen und Vermögen des oder der Partnerin anrechnungsfrei. Diese „Doppelbezieher“ machen laut Statistik aber nur 5.000 Personen aus. „Der mit Abstand größte Anteil an Eingliederungshilfebeziehern ist entweder gar nicht erwerbstätig oder arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen“, heißt es im Gesetzentwurf.

Wer von den Schwerstbehinderten ausschließlich Hilfe zur Pflege bekommt, für den ändern sich die Freibeträge beim Vermögen nicht. Eine komplette Anrechnungsfreiheit bei der Hilfe zur Pflege hätte weitreichende Folgen, da dann auch bei der Pflege älterer Menschen in Heimen das Vermögen ihrer Familien nicht mehr berücksichtigt werden dürfte.

Die Nachjustierung des Gesetzes ist zu wenig

Corinna Rüffer, Grüne

Das Bundesteilhabegesetz erlaubt, dass eine Hilfskraft auch mehrere Hilfebedürftige gleichzeitig betreut, was Behindertenverbände kritisieren. „Mir ist wichtig, das Leistungen nicht gepoolt werden“, rügte die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele. Es könne nicht sein, dass der Träger einen „Ermessensspielraum“ habe, mit dem er sich über die Wünsche und Bedürfnisse der Menschen hinwegsetzen könnte. Die Behindertenverbände hätten gern ein vollständiges Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen für Unterstützungs- und Wohnformen im Gesetz gehabt.

Corinna Rüffer, Sprecherin der Grünen für Behindertenpolitik, bemängelte, auch die Nachjustierung habe lediglich „eine kleine Verbesserung“ gebracht, weil das Partner-Vermögen nicht mehr angerechnet werde. Das sei zu wenig. Laut Bundesarbeitsministerium schlagen die Neuregelungen mit Mehrkosten von rund 700 Millionen Euro im Jahr für den Bund zu Buche.

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