KOMMENTAR ELEKTRONISCHE FUßFESSEL: Die Ungefesselten
Solange mit elektronischen Fußfesseln keine übertriebenen Erwartungen verbunden sind, sind sie sinnvoll. Denn dass sie Verbrechen verhindern, hat nie jemand behauptet.
V ielleicht ist ja der Begriff „elektronische Fußfessel“ an manchem Missverständnis schuld. Zwar ist hier ein elektronischer Sender wie eine Fessel an den Fuß einer überwachten Person gebunden – aber diese Person ist nicht an einem bestimmten Ort „gefesselt“. Sie kann sich vielmehr frei bewegen. Die Polizei kann mit Hilfe des Senders nur ihre Wege nachvollziehen und kontrollieren, ob sie zum Beispiel rechtzeitig nach Hause oder zur Arbeit kam.
Dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung Verbrechen sicher verhindert, hat nie jemand versprochen. Es ist deshalb auch nicht Ausdruck eines Skandals, dass in München nun ein Mann vor Gericht steht, der „trotz“ einer elektronischen Fußfessel ein siebenjähriges Mädchen missbraucht hat.
Grundsätzlich ist der Ansatz sinnvoll, entlassene Straftäter elektronisch zu überwachen – wenn eine gewisse Gefahr besteht, dass sie erneut schwere Gewalt- oder Sexualstraftaten begehen. Wer weiß, dass er überwacht wird, hat eine zusätzliche Hemmung, Straftaten zu begehen. Außerdem können ehemalige Opfer geschützt werden, wenn ihr Viertel zur No-go-Area erklärt wird, dessen Betreten Alarm auslöst.
Solange keine übertriebenen Erwartungen mit der Fußfessel verbunden sind, kann sie als Instrument einer liberalen Kriminalpolitik verstanden werden. Ein Gericht wird sich im Fall von Restzweifeln leichter tun, jemand aus der Sicherungsverwahrung zu entlassen, wenn dieser dann nicht völlig unkontrolliert in Freiheit kommt.
Die meisten Alarme werden ausgelöst, weil der Akku des Senders nicht mehr genug Strom liefert. Der Überwachungsapparat ist so vor allem mit der eigenen Verwaltung beschäftigt. Das ist Geldverschwendung, erzeugt ein fatales Gefühl von Sicherheit und schikaniert die Überwachten.
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