Justizreformen in Rumänien und Polen: Europarat startet Eilverfahren
In Rumänien und Polen werden umstrittene Justizreformen verabschiedet. Der Europarat prüft nun, ob die Reformen seine Normen verletzen.
In beiden Fällen sollen die Untersuchungen im Januar und Februar 2018 stattfinden. Die entsprechenden „Ad-hoc-Untersuchungsberichte“ könnten bereits im März 2018 verabschiedet werden, wie die Länderorganisation mitteilte.
Voraussetzung für die Anwendung dieses Schnellverfahrens sind „außerordentliche Umstände“, wie etwa eine „institutionelle Reform, eine Gesetzesinitiative, oder eine Verfahrensänderung, die zu einer ernsthaften Verletzung der Normen des Europarates führen könnte“, erklärte das Gremium.
In Rumänien plant die Mitte-links-Regierung eine Justizreform, mit der die Kompetenzen der Antikorruptionsbehörde beschnitten werden sollen. Nach Einschätzung des Europarats könnten drei Gesetzesentwürfe, die in einem Eilverfahren verabschiedet werden sollen, den Kampf gegen die Korruption und die Unabhängigkeit der Justiz beeinträchtigen.
In Polen hat insbesondere die Umstrukturierung und damit einhergehende Schwächung des Verfassungsgerichts für Aufsehen gesorgt. Die rechtskonservative Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) hat, seitdem sie 2015 an die Regierung kam, eine Reihe von Justizreformgesetzen erlassen, die sowohl polnische Juristen als auch die Europäische Kommission kritisch sehen.
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