Justiz in der Ukraine: Ruslan Kozaba ist wieder frei

Der Journalist hatte dazu aufgerufen, nicht in der Ostukraine zu kämpfen. Ein Berufungsgericht kippt die Verurteilung zu dreieinhalb Jahren Haft.

Wieder frei: Der Journalist Ruslan Kozaba.

Wieder frei: Der Journalist Ruslan Kozaba Foto: Mykola Vasylechko/CC-BY-SA 4.0

KIEW taz | Das Berufungsgericht in der westukrainischen Stadt Ivano-Frankiwsk hat den Journalisten Ruslan Kozaba am Donnerstag frei gesprochen. Kozaba hatte dazu aufgerufen, einer Mobilisierung für die Streitkräfte nicht nachzukommen. Dafür war er zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Kozaba konnte das Gerichtsgebäude als freier Mensch verlassen.

Kozabas Anwältin Tetjana Montjan erklärte gegenüber der taz, dass das Gericht lediglich seine Entscheidung vorgetragen habe. Die Begründung werde erst dann klar sein, wenn der gesamte Text der Entscheidung vorliege. Das Urteil wird von der Nachrichtenagentur „Ukrinform“ so zitiert: „Das Gerichtsverfahren gegen Ruslan Kozaba ist angesichts der Tatsache, dass ein Straftatbestand nicht erfüllt ist, einzustellen. Er ist auf der Stelle zu entlassen.“

„Das Gericht hat unserer Berufung statt gegeben und das Ansinnen der Staatsanwaltschaft vollständig abgelehnt, das Urteil im puncto Landesverrat zu revidieren. Recht bekommen hat Kozaba überdies in dem Punkt Verhinderung der Tätigkeit der Streitkräfte der Ukraine“, erklärte Tetjana Montjan.

Das Berufungsgericht von Iwano-Frankiwsk hob ein Urteil des Stadtgerichtes von Iwano-Frankiwsk vom 12. Mai 2016 auf. Dieses hatte Kozaba in der ersten Instanz wegen Landesverrates für nicht schuldig erklärt, ihn aber wegen Verhinderung der Tätigkeit der Streitkräfte der Ukraine zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Anstößiger Werbefilm

Der Punkt „Die Verhinderung der Tätigkeit der Streitkräfte der Ukraine“ ist im ukrainischen Recht relativ neu. Er wurde erst im August 2014 in das Strafrecht aufgenommen und sieht Haftstrafen von fünf bis zu acht Jahren vor. Kozaba war aufgrund dieses Artikels verurteilt worden, weil er im Januar 2015 einen Werbefilm unter dem Titel „Ich bin gegen die Mobilisierung“ veröffentlicht hatte. Darin sprach er davon, nicht zur Armee gehen zu wollen.

„Die Mobilisierung wird ausgerufen, wenn im Land der Kriegszustand herrscht. Ich ziehe es vor, zwei bis fünf Jahre im Gefängnis zu sitzen, als in den Bürgerkrieg zu ziehen und meine Mitbürger zu töten“, sagte Kozaba in seiner Video-Botschaft.

Kozaba war im Februar 2015 vom ukrainischen Sicherheitsdienst SBU festgenommen worden. Nach seiner Freilassung sagte Kozaba in einem Telefon-Interview gegenüber der taz mit, dass er nun eine Entschädigung von den Strafverfolgungsbehörden fordern werde.

„Ich werde eine Beschwerde und einen Antrag auf Wiedergutmachung für illegale Haft, illegale Verurteilung sowie gefälschte Zeugenaussagen einreichen. Aber nichts wird mir die 524 Tage ersetzen, die ich hinter Gittern verbracht habe“, sagte Kozaba. Er wolle in Iwano-Frankiwsk bleiben und weiterhin als Journalist tätig sein.

Aus dem Russischen: Irina Serdyuk

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.