Justiz in Russland: Straflager für Aktivisten

In St. Petersburg wurden zwei Männer mit linker Gesinnung wegen Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung verurteilt. Die Beweislage ist dünn.

Viktor Filinkow, einer der beiden Angeklagten,gefesselt und mit Mundschutz

Viktor Filinkow, einer der Angeklagten, bei der Urteilsverkündung Foto: David Frenkel/ap

MOSKAU taz | „Ein Antifaschist ist kein Terrorist“ und „Schande, Schande!“, skandierten Demonstrant*innen am Montag vor dem Militärgericht in Sankt Petersburg. Soeben hatte das Gericht zwei Aktivisten aus der linken Szene zu fünfeinhalb und sieben Jahren Straflager verurteilt.

Den 25- und 27-jährigen Männern wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Sie sollen Aktivisten in der Bewegung „Set“ (auf Deutsch Netzwerk) gewesen sein, die in Russland mittlerweile als Terrororganisation verboten ist.

Der ältere Angeklagte, Yulii Boyarshino, habe sich schuldig bekannt, hieß es im Militärgericht. Sein jüngerer Mitangeklagter Viktor Filinkow habe dagegen die Schuld bestritten. Er behauptete, das frühere Schuldeingeständnis nur unter Folter gemacht zu haben. Der Vorwurf, von den Ermittlern gefoltert worden zu sein, begleitete den gesamten Prozess.

Dem Verfahren in Petersburg war bereits im Februar ein längerer Prozess vor einem Militärgericht in der zentralrussischen Stadt Pensa vorausgegangen. Dort waren gegen sieben Männer im Alter zwischen 23 und 31 Jahren Haftstrafen von sechs bis 18 Jahren verhängt worden.

Umsturzversuch geplant

Die Ermittler behaupteten damals, über ausreichend Beweise zu verfügen, dass die Gruppe einen Umsturzversuch gegen die Regierung geplant habe. Keiner der Männer bekannte sich jedoch für schuldig. Auch bei der Höhe des Strafmaßes folgte das Petersburger Militärgericht den Urteilen aus Pensa.

Das Strafmaß in Pensa hatte im Februar landesweit eine Welle der Empörung in Gang gesetzt. „Wir Ärzte wollen uns nicht damit anfreunden, dass Menschen gefoltert und erniedrigt werden“, forderten Mediziner.

Unabhängige Beobachter und Ärzte hatten bei Besuchen in der U-Haft die Misshandlung von Inhaftierten bereits festgestellt. Demnach hatten fünf Verurteilte ihre Geständnisse erst unter Folter gemacht.

Die US-Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch erinnerte unterdessen daran, dass sich Russland gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention dazu verpflichtet habe, keine Folter anzuwenden.

Sympathien für Antifaschisten

Daneben meldeten sich auch 3.000 Wissenschaftler*innen mit einer Petition zu Wort: Im Gegensatz zu den „fiktiven Terrorakten“ der Verurteilten seien „der wirkliche Terror die Strafen“ meinten sie hinsichtlich des drakonischen Strafmaßes.

Bereits Ende 2017 waren die jungen Männer festgenommen worden. Sie teilten damals linke Einstellungen und hegten Sympathien für Antifaschisten und Anarchisten. Einige arbeiteten in sozialen Projekten, andere kümmerten sich um Hilfe für Obdachlose.

Nebenher verband sie jedoch noch ein Interesse für Paintball, das für die Anklage die Rolle eines zentralen Indizes erfüllte. Zum Paintball-Training traf man sich im Wald. Das wurde als Vorbereitung auf einen bewaffneten Kampf ausgelegt.

Auch im ersten Verfahren konnte keiner der Anklagepunkte – ob Terrorismus oder Umsturzabsicht – am Prozessende nachgewiesen werden. Selbst der Nachweis über die Existenz des „Netzwerkes“ als Organisation konnte nicht erbracht werden.

Unmissverständliche Warnung

Einem Angeklagten wurde überdies noch der Besitz eines Bandes des „Kapitals“ von Karl Marx zur Last gelegt. Was früher als Pflichtlektüre galt, jedoch nicht geschätzt wurde, untermauert jetzt den Terrorverdacht. So warnte der Chef der KPRF, Gennadij Sjuganow, davor, „in jeder Gruppe von Jugendlichen Verschwörer zu wittern, die das Regime umstürzen wollen“.

Auch in St. Petersburg sendete der Geheimdienst FSB mit dem jüngsten harten Urteil eine unmissverständliche Warnung aus. Wer zu verurteilen ist, bestimmen wir, so das Motto: „Wir sind die verfassungsrechtliche Ordnung.“

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