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Justiz in BelgienDutroux beantragt Entlassung

Der verurteilte belgische Kindermörder Marc Dutroux beantragt unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen seine vorzeitige Haftentlassung. Die Öffentlichkeit ist empört.

Der Fall Dutroux beschäftigt Belgien seit den 1990er Jahren. Im Bild: die Sucharbeiten auf Dutroux' Grundstück 1996. Bild: dpa

BRÜSSEL dpa | Unter schärfsten Sicherheitsvorkehrungen wird ein Gericht in Brüssel über einen Antrag auf Haftentlassung des belgischen Kindermörders Marc Dutroux (56) beraten. Es wird erwartet, dass der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder selbst im Brüsseler Justizpalast erscheint. Am Montag Nachmittag soll die Anhörung unter Ausschluss der Öffentlichkeit beginnen.

Dutroux hatte im September einen Antrag auf vorzeitige Freilassung mit elektronischer Fußfessel gestellt. Nach Gerichtsangaben wird es am Montag höchstwahrscheinlich keine Entscheidung über den Antrag oder gar über eine Freilassung Dutrouxs geben. Das Gericht hat zwei Wochen Zeit, sich zu äußern.

Die „Affäre Dutroux“ hatte in den 1990er Jahren ganz Belgien erschüttert. Dutroux entführte sechs Mädchen, missbrauchte sie und folterte sie in einem geheimen Verlies seines Kellers. Dort starben vier von ihnen. 2004 war er verurteilt worden. Seine damalige Frau und Komplizin Michelle Martin kam im vergangenen Sommer unter Auflagen frei.

Chancen gleich Null

Nach Ansicht von Experten sind die Chancen des verurteilten Mörders, in absehbarer Zukunft wieder auf freien Fuß zu kommen, gleich Null. Selbst Dutrouxs Anwalt geht nicht davon aus, dass sein Mandant mit seinem Antrag durchkommt. „Es ist ein symbolischer Schritt“, sagte Anwalt Pierre Deutsch dem belgischen Radiosender RTBF. Belgiens Justizministerin Annemie Turtelboom wollte sich im Fernsehsender RTL nicht zu den Chancen äußern: „Das ist Sache der Unabhängigkeit der Justiz.“

Nach der Anhörung am Montag könnte das Gericht in einem zweiten Verfahrensschritt dann über die tatsächliche Entlassung befinden. Dies könnte weitere Wochen dauern.

Am Montag sind bei der Anhörung zwar Angehörige der Opfer zugelassen, viele haben aber einen Boykott angekündigt. Die Opferfamilien werden üblicherweise zu den Auflagen bei einer vorzeitigen Haftentlassung angehört.

Etwa 120 Polizisten sind im Einsatz, um für die Sicherheit zu sorgen. Sie sollen Dutroux von dem rund 25 Kilometer entfernten Gefängnis in Nivelles südlich von Brüssel in die belgische Hauptstadt bringen. Nach Angaben der Polizeigewerkschaft belaufen sich die Kosten für den Einsatz auf rund 50.000 Euro.

Nach belgischem Recht ist es möglich, dass verurteilte Mörder einen Antrag auf Freilassung stellen, wenn sie ein Drittel der Strafe abgesessen haben. Im Fall Dutroux entspricht das 16 Jahren, diese wären genau am 30. April 2013 abgelaufen.

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4 Kommentare

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  • W
    Washingtonsstamp

    Doch, doch. Der kann ruhig rausgelassen werden. Seine Lebensspanne mit gesunden Knochen wird außerhalb der sicheren Zelle nicht in Wochen bemessen sein. Da helfen auch keine politischen Seilschaften mehr weiter...

  • C
    Caro

    Mein ehrliches Mitgefühl mit den Angehörigen der Opfer, die nun wieder an ihren Schmerz und Verlust erinnert werden.

     

    "Die „Affäre Dutroux“ hatte in den 1990er Jahren ganz Belgien erschüttert. Dutroux entführte sechs Mädchen, missbrauchte sie und folterte sie in einem geheimen Verlies seines Kellers. Dort starben vier von ihnen. "

     

    Das stimmt so nicht:

     

    Jeder Mensch mit Seele und Herz war damals erschüttert, berührt und traurig!!!!

     

    ...und der Fall/die Affäre Dutroux ist immer noch nicht aufgeklärt:dafür sind zu viele Zeugen gestorben.

  • TS
    Thomas Sch.

    Das mit Dutroux ist eine ganz üble Kiste. Ein großer Teil der Zeugen ist nämlich zu Tode gekommen: Vermöllemannt, verbarschelt, verhaidert.... Autounfälle, Selbstmorde usw. Eben das in diesen Fällen übliche Programm. Der jetzige Deal dürfte sein: Ihr laßt mich so schnell wie möglich frei, anonsten wird das deponierte Material veröffentlicht. Er wird entweder freikommen und dann "ganz plötlich" wie vom Erdboden verschluckt sein oder aber, falls der öffentliche Druck gegen die Freilasung zu groß werden wird, in der Haft "umkommen". Dann aber, ohne daß es Fotos von seiner Leiche geben wird. d.h., daß seine Freilassung unter der Hand vorgenommen werden wird.

  • A
    aujau

    Nein.